Mein Geschirrspüler von Neff wird in ca. einer Woche drei Jahre alt.
Leider ist seit drei Wochen die Heizpumpe defekt, Fehler E09. Reparaturkosten laut Kostenvoranschlag: 339,- €. Der Geschirrspüler kostete etwa 700,-- €.
Ich habe im Juli 2012 meine gesamte Küche mit Neff-Geräten ausgestattet, großer Induktionsherd, Backofen, große Kühl-Gefrierkombination sowie den besagten Geschirrspüler. Meine Geräte werden kaum benutzt und gut gepflegt. Da ich keine billigen Geräte gekauft habe, achte ich sehr darauf. Überdies wohne ich alleine und esse als Vollbeschäftigte meist außer Haus. Der Geschirrspüler läuft in der Regel 1x pro Woche. Der Defekt nach so kurzer Zeit bei genannter Benutzung ist daher sehr ärgerlich.
Auf eine Anfrage bei BSHG, inwiefern Kulanz geltend gemacht werden kann, bot man mir an, 39,- € der 339,- € nachzulassen. Mein Hinweis darauf, dass ich alle Geräte von Neff habe und das Gerät noch keine drei Jahre alt ist, veranlasste die BSHG dazu, 100,- €der Kosten zu übernehmen.
Damit würde ich 239,- € der Kosten übernehmen, die BSHG lediglich 100,- €. Neutral gesprochen, finde ist das Angebot inakzeptabel, emotional gesprochen, finde ich es eine Unverschämtheit!