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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe unter den Buchungsnummern 629_02CA200300009047_0_0272084D_0 und 010_02CA200200088048_0_00028E91_0 zwei Reisen telefonisch bei Ab-in-den-Urlaub unter Einbeziehung von zwei Reisegutscheinen gebucht.

Leider habe ich meine Gutscheine über 100,- EUR (Gutschein-Code: PP21-D2J7-LXT6-ERGB) und über 50,- EUR (Gutschein- Code: PK21-N85V-FVCU-VGUQ) immer noch nicht auf meinem Konto gutgeschrieben bekommen, obwohl der Rückreisetag der gebuchten Reise bereits am Freitag, 01.05.2015 war und die Erstattung in den AGB genau geregelt ist:

"Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 28 Tagen ab dem Rückreisetag der gebuchten Reise als Rückvergütung. "

In der Mail zur Buchungsbestätigung wurde somit auch der 29.05.2015 als Gutschriftstermin avisiert.

Ich habe Sie schon zweimal per Email (08.06.2015 und 16.06.2015) und mehrfach telefonisch (letztmalig am 20.07.2015) auf die o. a. Sachlage hingewiesen. Für die Emails wurde von Ihnen nur der Eingang bestätigt und dass eine Beantwortung eine "gewisse Zeit" in Anspruch nehmen wird, was bis heute aber nicht erfolgt ist. Die Mitarbeiter am Telefon haben bestätigt, dass die Gutscheine ordnungsgemäß im System erfasst sind, aber mich auch nur mit internen Buchungs- bzw. Abstimmungsproblemen vertröstet. Passiert ist bis heute nichts. Eine Gutschrift der mir zustehenden Gutscheinbeträge ist bisher nicht erfolgt! Diese Beträge sind lt. Ihren AGB somit überfällig.

Das ist anscheinend bei Ihrer Gesellschaft so üblich, wie man in vielen anderen Foren lesen kann.

Hiermit fordere ich Sie auf, den Wert der Gutscheine in Höhe von 100,- EUR und 50,- EUR, also insgesamt 150,- EUR, auf das Ihnen bereits mitgeteilte Konto bis spätestens 31.07.2015 zu überweisen.

Bei nicht erfolgtem Eingang des geforderten Betrages in der letztmalig gesetzten Frist, werde ich Anzeige wegen Betruges erstatten sowie meinen Anwalt einschalten und ein Mahnverfahren erwirken.

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