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Antwort zu folgender Beschwerde

Entgegen der Auftragsbestätigung vom 11.7.2015 unterblieb zum Laufzeitbeginn 3.8. die Lieferung des im Kombivertrages bestellten Samsung Galaxy S4.

Eine Begründung für den internen Storno des Handy-Auftrages wurde trotz Nachfragen per Mail und telefonisch verweigert, statt dessen wurde ich zur Klärung auf dem Postwege (unter Beifügung einer Passkopie!) an eine österreichische Adresse verwiesen. Offensichtlich will simyo das Handy nicht liefern (wie bei den vorstehenden Beschwerdeführern).

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