Am 04.10.2015 und 05.10.2015 hatte ich sowohl mit diesem Händler, als auch mit dem verantwortlichen Hersteller per Email korrespondiert und angezeigt, dass mein bei web-vita.de am 02.12.2014 gekaufter Flashmop, bereits innerhalb der einjährigen Garantiezeit einen Mangel aufweist (fehlende Bluetooth Funktion).
Daher bat ich um Umtausch des Gerätes.
Auf meine Bitte hin, mir dazu eine kostenlose Versandmarke zu übersenden, erhielt ich bis gestern keinerlei Reaktion. Meine Forderung auf Übernahme der Versandkosten ist urchaus berechtigt, weil es sich hier nicht um einen Widerruf einer Bestellung handelt, sondern um einen Umtausch aufgrund eines Mangels/ Funktionsstörung, innerhalb der einjährigen Garantiezeit.
Als Händler ist web-vita.de eigentlich in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass der Mangel beseitigt wird und mir hier keinerlei Kosten entstehen.
Telefonisch kann man den Händler unter der im Internet veröffentlichten Telefonnummer überhaupt nicht erreichen (angeblich "Wegen technischen Störungen vorrübergehend nicht erreichbar"), so dass ich nun ein Schreiben an die Geschäftsleitung aufsetzen musste (gestern per Telefax), um überhaupt in Kontakt mit dieser Firma zu treten. Interessant ist auch, dass sowohl Hersteller als auch Händler hier dieselben Kontaktdaten haben und ich so davon ausgehen kann, dass der Sachverhalt dort bereits bekannt war. Den Hersteller hatte ich bereits vorgestern unter gleicher Faxnummer kontaktiert.
Auf mein Fax hin erhielt ich dann am 07.10.2015 um 11.31 Uhr von D. S. (Auszubildender im 2. Lehrjahr) vom Kundenservice folgende Email:
"Sehr geehrter Kunde,
Gewährleistungsanspruch besteht, wenn das Gerät ab Kauf bereits schadhaft war.
Nach Ablauf von 6 Monaten - ab dem Kaufdatum - ist der Käufer in der Beweislast eine solche „Anfänglichkeit des Mangels“ nachzuweisen,
um einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler geltend machen zu können.
Der Artikel wurde Mangelfrei an Sie vor ca. 2 Jahren ausgeliefert.
Sie haben noch die Möglichkeit die Garantie vom Hersteller in Anspruch zu nehmen.
Dazu Kontaktieren Sie bitte den Hersteller. "
Das ist wirklich unfair und dazu auch noch unrichtig!
1. Das Gerät habe ich am 02. Dezember 2014 gekauft – also erst vor zehn Monaten!
2. Es besteht eine Garantie von einem Jahr.
3. Das Gerät hatte den Mangel offensichtlich von Anfang an. Da der Flashmop vor dem 01.10.2015 nicht via Bluetooth betrieben wurde sondern per Aux Kabel, ist der Mangel erst am 01.10.2015 in Erscheinung getreten.
4. Aus meiner Sicht ist dieses Verhalten von web-vita.de extrem kunden-/verbraucherunfreundlich. Mir hier innerhalb der Garantiezeit, nach nur zehn Monaten eine “Beweislast” auferlegen zu wollen, bei Bluetooth-Lautsprechern bei denen die Grundfunktion – also das Bluetooth – schon innerhalb der einjährigen Garantiezeit nicht funktioniert und offenkundig nie funktioniert hat, zeugt schon von einem sehr schlechten Stil.
Der Hersteller "bestbeans" meldete sich dann plötzlich ebenfalls am 07.10.2015 um 12.19 Uhr per Email:
"Guten Tag,
die Garantie ist eine freiwillige Leistung von uns als Hersteller.
Versandkosten für den Hinversand werden von unserer Seite her nicht übernommen.
Mit freundlichen Grüßen
L. K.
bestbeans"
Das ist bedauerlich, jedoch rechtmäßig! Das Hersteller kann dies – aber web-vita.de als Händler ist hier in der Pflicht alle Unkosten des berechtigten Gewährleistungsfalles zu übernehmen!
Bitte tragen Sie nun als Händler dafür Sorge, dass man mir entweder kostenlos das Gerät umtauscht oder den Mangel durch Reparatur beseitigt und dabei auch die Unkosten (Versandkosten) für diesen berechtigten Gewährleistungsfall innerhalb der Garantiezeit übernimmt. Die Bluetoothfunktion hat offenkundig hier nie funktioniert. Mir hier die Beweislast dafür aufdrücken zu wollen ist unfair und äußerst verbraucherunfreundlich!