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Antwort zu folgender Beschwerde

Die versproche Gutschrift wurde nicht fristgerecht ausgezahlt. Die Reise fand vom 01-15.08.2015 statt, somit hätte der Gutschein am 12.09.2015 ausgezahlt werden müssen. Per Einschreiben wurde am 22.09.2015 eine Mahnung an Unister mit einen Nachfrist zum 06.10.2015 verschickt. Auch diese ist verstrichen. Ich fordere Unister Travel Retail GmbH ¬ Co. KG die Auszahlung unverzüglich vorzunehmen!

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