Nachdem ich im Mai diesen Jahres meine Kündigung (Kündigung für August 2015) fristgerecht an 1&1 gesendet habe, bekam ich eine Kündigungsbestätigung für August 2016. Begründung: Bei 1&1 zählt nicht der Poststempel als Kündigungsdatum, sondern wann der Brief bei Ihnen auf dem Schreibtisch liegt.
Bei einem Telefongespräch mit einem Mitarbeiter erklärte mir dieser, ich sollte eine Sonderkündigung einreichen. Dieses tat ich auch mit der Begründung, daß ich einen DSL 6000 Tarif gebucht habe, aber eine maximale Leistung von 1000 kbit/s erhalte. Dies hatte mir eine Mitarbeiterin bestätigt. Die tatsächliche Leistung liegt oft aber nur bei ca. 700 kbit/s. Diese Kündigung wurde auch abgelehnt. Begründung: Eine Sonderkündigung ist nur möglich, wenn die Leistung maximal 750 kbit/s beträgt. Dieses Vorgehen kann ich nicht nachvollziehen.