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Antwort zu folgender Beschwerde

Es ist nicht im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz und Wertstoffgesetzes Gebühren für die Papiertonne und Wertstofftonne zu erheben.

Die Sammlung, Sortierung und Behandlung von "Abfällen", die per gelbem Sack oder gelber Tonne gesammelt werden, wird ausschließlich über die vom Verbraucher beim Kauf entrichteten Gebühren für den grünen Punkt bzw. dem dualen System Deutschland finanziert.

Eine Mit- oder Cofinanzierung über die Müllgebühren ist absolut ausgeschlossen!

http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/Rhein-Sieg-Kreis-Tonne-verdr%C3%A4ngt-den-Sack-article595160.html

Decking: "Mittelfristig wollen wir natürlich mit den Wertstoffen Erlöse erwirtschaften. Dieses Geld soll dann, ähnlich wie bei der Vermarktung des Altpapiers, ein weiterer wichtiger Beitrag zur Gebührenstabilität sein und die Anfangsinvestitionen in die neuen Tonnen decken. "

Hier werden also nun entgegen allen Versprechen gesonderte Gebühren zusätzlich zum dualen System erhoben. Der Betrag spielt dabei keine Rolle, denn wenn Gebühren einmal etabliert worden sind, werden diese mit Sicherheit steigen.

Wesentlich problematischer ist die Frage ob diese Tonnen dann auch verpflichtend sind?

Ich bestehe auf die Bereitstellung einer kostenlosen Alternative für die Entsorgung im Sinne des KrWG und Wertstoffgesetzes.

Darüber hinaus ist die Entsorgung der verschiedenen Geräte und Güter inzwischen so kompliziert geworden, das immer mehr davon einfach im Wald entsorgt werden.

Insofern ist für mich fragwürdig ob die RSAG als qualifizierter Entsorger weiterhin in Betracht kommt, und diese Position nicht besser erneut ausgeschrieben wird?

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