Während meines Buchungsvorgangs (über das zum gleichen Firmenverbund gehörend Portal ab-in-den-urlaub) am 28.1.2016 wurde zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass Urlaubstours die zulässige Anzahlungshöhe drastisch überschreiten wollte.
Dabei wurde mit den BGH-Urteilen X ZR 85/12, X ZR 13/14 und X ZR 147/13 (alle vom 09.12.2014) die Grenze für Pauschalreise-Anzahlungen generell auf 20% gedeckelt. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen UND mit nachvollziehbarer Begründung gestattet.
Erst nach meiner erfolgten Buchung erhielt ich zeitnah
1.) die folgende Bestätigung von ab-in-den-Urlaub mit folgender Info:
"In der Regel wird bei Pauschalreisen eine Anzahlung in Höhe von 20-40% sofort fällig, der Restbetrag ca. 3 bis 4 Wochen vor Reiseantritt. "
2.) eine Rechnung von Urlaubstours über stolze 80% Anzahlung, die innerhalb weniger Tage per Lastschrift eingezogen wurden. Eine Begründung gab es nicht, nur ZUM ERSTEN MAL einen kleinen Hinweis, dass es sich um eine "Reise der Kategorie B" handelt, und man weiteres dazu in den AGB findet.
Nun steht unter 2.2.1 dieser AGB
http://www.vidado.com/booking/agb.php3?KID=625602&vacode=ULT_sommer
tatsächlich, dass Kategorie B mit 80% Anzahlung um 300% über der BGH-zulässigen Grenze liegt. Es fehlt jedoch eine Begründung. Warum Kategorie B? Warum diese Willkür? Warum diese böse Überraschung erst NACH der Buchung? Klar, weil 80% niemand akzeptieren würde, erst recht nicht, wenn er aufgrund dieser Anzahlungshöhe Nachforschungen über die Urlaubstours und seinen Geschäftsführer anstellt und auf die weiter unten genannten Ergebnisse stößt. Dann muss man die Geldgeber eben arglistig täuschen, wenn man unbedingt 80% Anzahlung benötigt, aber die persönliche Bonität dazu nicht geeignet ist.
In den AGBs listet Urlaubstours bewusst nur einen nichtssagenden Firlefanz von Kategorien nach Buchstaben auf, die einer Anzahlungshöhe zwischen 20 und 100% zugeordnet sind. Für den Kunden ist aber nirgendwo ersichtlich, weder in den AGB noch im Buchungsvorgang, welcher Kategorie sein Hotel zugeordnet ist.
Urlaubstours GmbH verstößt in seinen AGB bewusst gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Absatz 1 Satz 2 BGB, um eine Kategorisierung der Reise erst NACH erfolgter Buchung vorzunehmen und damit den Kunden erst NACH der Buchung mit einer maßlos überhöhten Reiseanzahlung zu überrumpeln.
In meinem Fall mit 80% des Gesamtpreises. Eine derart hohe Anzahlung sollte man
1.) nachvollziehbar und stichhaltig begründen (siehe BGH) und
2.) VOR der Reisebuchung erwähnen, damit der Kunde rechtzeitig davon Abstand nehmen kann.
Der weitere Verlauf:
- Eine Stellungnahme zur Höhe der Anzahlung, die ich umgehend erbat, blieb bis heute aus.
- Mit Einschreiben (per Rückschein) vom 10.2.2016 erklärte ich Herrn Thomas Wagner (Geschäftsführer von Urlaubstours und ab-in-den-urlaub) die Nichtigkeit des Vertrags wegen Anfechtung aufgrund arglistiger Täuschung und ließ die Anzahlungslastschrift zurückgehen.
- Bis heute erfolgte keinerlei Stellungnahme zum Sachverhalt. Thomas Wagner lässt jedoch fleißig Mahnungen von Urlaubstours schreiben (anonymisiert) und drohte heute gar mit gerichtlichen Schritten.
- Zeitgleich ließ er noch zwei anonyme Briefe über ab-in-den-urlaub schreiben, mit denen er mich in die Rücktrittsfalle locken wollte und mich aufforderte, einen kostenpflichtigen Rücktritt mit 60% Kostenverpflichtung zu erklären, da er die Buchung sonst aufrecht erhalten wollte. Ein schäbiger Versuch. Schämt sich dieser Wagner denn überhaupt nicht?
Aufgrund der Vertragsanfechtung wegen ARGLISITIGER TÄUSCHUNG gemäß §123 Abs. 1 BGB ist unser Reisevertrag gemäß §142 Abs. 1 BGB von Anfang an als nichtig anzusehen. Somit existieren auch keinerlei Forderungen seitens des Reiseveranstalters. Nach welchen Gesetzen lebt dieser Thomas Wagner eigentlich? Glaubt er wirklich, er könnte mit schlampig formulierten AGBs den BGH an der Nase herumführen und das BGB aushebeln?
Bei meinen Recherchen über Thomas Wagner und seine Unister GmbHs musste ich entsetzt feststellen, dass auch die finanzielle Lage diverser GmbHs von Thomas Wagner erheblichen Anlass zur Sorge geben. Da springt mir regelrecht die Frage ins Gesicht, wofür die 80% Anzahlung wirklich gebraucht werden, und ob nicht sogar schon 20% zu riskant sind? Nachfolgend ein paar empfehlenswerte Links, die man sich unbedingt anschauen sollte, bevor man bei ab-in-den-urlaub oder Urlaubstours bucht.
Brisant ist vor allem, dass es demnächst vermutlich zu einem Strafprozess gegen Thomas Wagner kommen wird, und eigenen Angaben zufolge durch die Ermittlungen (also nicht etwa, weil er vielleicht gegen Gesetze verstoßen haben könnte, zu teure Autos fährt oder ein zu hohes Gehalt bezieht) bereits über 40 Millionen Schaden entstanden sind.
http://www.gruenderszene.de/allgemein/unister-thomas-wagner-prozess
und dass die Firmen von Thomas Wagner sich in finanziell außerordentlich angespannter Lage befinden, nach Angeben des eigenen Anwalts die Unister-Gruppe
sogar in ihrer Existenz gefährdet ist:
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/unister-gruender-thomas-wagner-droht-freiheitsstrafe-a-1077639-2.html
Mögliche Investoren wie eventim sind abgesprungen und Dienstleister Concardis hat den Vertrag gekündigt.
http://t.lvz.de/Mitteldeutschland/Wirtschaft/Bezahlungsdienstleister-Concardis-kuendigt-Vertrag-mit-Unister
Da darf man sich als kleiner Verbraucher schon mal die Frage stellen: Warum soll ausgerechnet ich einem von Thomas Wagner geführten Unternehmen vertrauen, wenn es selbst die Profis nicht machen? Vor allem die 80% Anzahlung 7 Monate vor Reisebeginn bekommen da einen ziemlich ranzigen Geruch. Mich erinnert das unweigerlich an die Insolvenzverschleppung bei Teldafax, wo man auf die finanzielle Schieflage mit hohen Kundenvorauszahlungen reagierte.
Ich fürchte, dass es sich bei mir um keinen Einzellfall handelt, und dass man ein solch kundenfeindliches Verhalten strikt unterbinden sollte. Wer ein ähnliches Problem mit diesem Reiseveranstalter hat oder hatte, darf sich daher gerne dieser Beschwerde anschließen.