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Antwort zu folgender Beschwerde

Wir haben über Ab-in-den-Urlaub drei Gutscheine a 50 Euro postalisch zugesandt bekommen. Einen Gutschein für mich selbst und 2 weitere zur Weitergabe an meine Freunde.

Nachdem ich die auf dem Gutschein aufgedruckten AGB's studiert und vernommen hatte, habe ich mich dazu entschieden, meine bevorstehende Reise über Ab-in-den-Urlaub zu buchen. Den zweiten Gutschein habe ich an meine Freundin weitergegeben, da unser Trip nach Asien eine Art Rundreise werden sollte und wir für die beiden Hotels jeweils einen Gutschein anrechnen und somit gesamt 100 Euro sparen wollten. In den AGB's war weder ein Mindestpreis vorgeschrieben, noch das der Gutschein nur für Pauschalreisen gültig sei.

Gesagt getan - Hotelbuchung vorgenommen und Gutscheincode in das entsprechende Feld eingetippt. Leider wurde weder mein, noch der Gutschein meiner Freundin als gültig verbucht.

Verwundert darüber haben wir vorerst nur eine 24 stündige, kostenlose Reservierung der Hotels über die besagte Seite vorgenommen und uns am nächsten Tag direkt mit dem Kundenservice in Verbindung gesetzt. Der Herr an der anderen Leitung des Telefons wies uns dann darauf hin, dass Ab-in-den-Urlaub Fehldrucke produziert hat und sämtliche fehlerhafte Gutscheine (Angabe des Mindestbuchungspreises fehlte) versandt wurden. So auch die unseren. Wir baten ihn um Rücksprache mit der internen Gutscheinabteilung, da der Fehler von Ab-in-den-Urlaub nicht unser Problem sei, wir gar nicht über die besagte Seite gebucht hätten, ohne die Rabattierung der Gutscheine und wir gerne den Anspruch geltend machen würden. Er versprach uns einen Rückruf am nächsten Tag, auf den wir noch heute vergeblich warten.

Mittlerweile ist die 24 Stunden Reservierung, welche eine kostenlose Stornierung mit sich brachte, zu einer festen Buchung übergegangen, wir haben weder einen Rückruf erhalten, noch eine Info über die weitere Vorgehensweise. Fakt ist, wir möchten gerne die 100 Euro Rabattierung, welche uns laut der Gutscheine zusteht.

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