ich hatte mich im Dezember 2015 dazu entschieden als Geschenk zum Hochzeitstag eine Städteereise nach Venedig zu buchen. Über das Portal "ab in den Urlaub" wurde mir ein attraktives Angebot für Flug und Hotel im Juni 2016 angezeigt, dass ich auch buchen wollte. Nachdem ich unsere Namen und meine Emailadresse eingegeben hatte, wurde ich aufgefordert meine Bankverbindung bzw. Kreditkarte anzugeben, damit der Reisepreis eingezogen werden konnte. Da ich doch sehr verwundert war, dass ich im Dezember 2015 schon eine Reise komplett bezahlen sollte, die erst im Juni 2016 stattfinden sollte, habe ich die Buchung an dieser STelle abgebrochen, zumal ich trotz Bezahlung keinen Sicherungssschein erhalten hätte. Dieser sollte mir zu einem spÄteren Zeitpunkt ausgehändigt werden. Die Buchung wurde von mir, wie gesagt, abgebrochen. Trotzdem erhielt ich von "Ab in den Urlaub" oder besser der UNISTER sofort 3 Rechnungen übermittelt, die von mir sofort bezahlt werden sollten. Auf meine Einlassung, dass die Buchung von mir abgebrochen und nicht abgeschlossen wurde, ist man nicht eingegangen.
Mittlerweile habe ich eine Anwaltskanzlei beauftragt, meine Interessen zu vertreten mit dem Ergebnis, dass Unister sich stur weigert, Briefe oder Anrufe meines Anwaltes zu beantworten. Allerdings werde ich direkt mit Mails bombadiert, die Rechnungen über Flug, Hotel und (natürlich das wichtigste) Vermittlungsgebühren für Unister beinhalten.
Es wundert mich nicht, dass dieses Unternehmen mittlerweile in den gängigen Medien mehrfach als äußerst fragwürdig dargestellt wurde und auch schon Staatsanwälte ihr Interesse an den Machenschaften des Unternehmens zeigen.
Ich kann nur jedem den Rat geben
FINGER WEG VON JEGLICHEN BUCHUNGEN BEI DIESER UNTERNEHEMSGRUPPE