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Antwort zu folgender Beschwerde

Erneut ist eine Woche vergangen, aber die Inhaberin hält eine Antwort nicht für nötig; deshalb beschwere ich mich heute (30.3.) eben öffentlich über diese Abzocke, denn es geht nicht um den kleinen Betrag, sondern um das Prinzip eines seriösen Verhaltens:

Sehr geehrte Frau L.,
am 17.3. habe ich Ihnen diese Mail geschickt, auf die Sie leider eine volle Woche nicht geantwortet haben, was ich äußerst unfreundlich finde:

Am 17.3. habe ich kurz vor 10 Uhr in der Filiale Rüsselsheim bei Frau H.-T. Kamillen-Creme von Braukmann gekauft; sie stand im Regal und war mit 10,50 € ausgezeichnet (dieses Preisschild ist auch jetzt noch an der von mir gekauften Packung).

Während des Kassiervorgangs trat eine Kollegin dazu und flüsterte Frau H.-T. eine offensichtlich seit heute geltende Preiserhöhung ins Ohr; daraufhin verlangte diese - entgegen der aktuellen Auszeichnung! - von mir 11 €, was ich zunächst ablehnte, weil der gültige Preis der an der Ware befindliche ist, sofern nicht ein klarer Fehler zu erkennen ist, was hier nicht der Fall war.

Ich finde dieses Vorgehen Ihrer Damen nicht in Ordnung und habe auch dies auch sehr deutlich gesagt. Auf diese Weise verprellen und vertreiben Sie Ihre Stammkunden (wir kaufen seit über 20 Jahren bei Ihnen ein, allerdings gibt es für uns auch gute Alternativen).

Flexibel und kundenfreundlich gewesen wäre, die alte Ware zum ausgezeichneten Preis abzugeben und die neue entsprechend neu zu kennzeichnen. So bin ich ziemlich enttäuscht über das im übrigen auch nicht-rechtmäßige und starre kundenunfreundliche Verhalten; da nützt es mir auch nichts, wenn Sie auf Ihrer Website schreiben:

"die entspannende Atmosphäre unseres Geschäftes lässt jeden[! ] Besuch zu einem besonderen Wohlfühlerlebnis werden. Wir sind für Sie da!
Das Team Ihrer WIR-FÜR-SIE Parfümerie Lochmann! "

Es war überhaupt KEIN Wohlfühlerlebnis für mich!

Soweit meine damalige Mail; ich dachte, von einem inhaberingeführten lokalen Unternehmen würde ich wenigstens eine Antwort bekommen, um sich bei einem mehr als 20 Jahre einkaufenden Kunden zu entschuldigen, - aber nicht mal das machen Sie!

Sie wissen, dass Sie einen Verstoß gegen die Preisabgabenverordnung begangen haben. Ihre Verkäuferinnen waren weder kundenfreundlich ("Ich werde die Differenz doch nicht aus eigener Tasche bezahlen! ") noch flexibel ("Sie MÜSSEN uns doch verstehen! ").

Ich habe immer noch den Kassenzettel mit dem höheren und die Originalverpackung mit dem niedrigeren Preis; ich gebe Ihnen noch eine zweite Chance, sich bei mir zu melden. Nach Ostern werde ich andernfalls dem Ordnungsamt einen Hinweis geben und auch im Internet über Ihre Parfümerie etwas öffentlich schreiben.

Freundliche, aber ziemlich verärgerte Grüße

E. P. (in der Original-Mail natürlich mit vollem Namen und Mail-Adresse)

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