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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich hatte einen 5,00 € Geschenkgutschein von Rossmann. Am 24.06.2016 habe ich daraufhin einen Einkauf, in der Filiale Staßfurt, in Höhe von 16,00 getätigt. Zum Bezahlen gab ich den 5,00 € Gutschein und anschließend einen 10 Prozent Rabatt-Gutschein hin. Die 5,00 € wurden akzeptiert, die 10 Prozent jedoch nicht. Mir wurde mitgeteilt, dass ich die Gutscheine in einer falschen Reihenfolge hingegeben habe? Das ginge so nicht. Meine Bitte, dann die Ware zu stornieren, war ebenfalls zwecklos. Die Verkäuferin Frau B. meinte, der Kauf wäre unwiederuflich getätigt. Wenn ich einen Geschenkgutschein abgebe, muss ich die Ware nehmen. Der Kaufvorgang ist abgeschlossen. Ich war sehr erbost.

Ich konnte inzwischen in Erfahrung bringen, wie teilweise Kunden mit Einkäufen über 50,00 € mit diesem 10 Prozent-Rabatt Gutscheinen abgewiesen wurden, nur weil sie den Gutschein erst am Ende des Einkaufs zum bezahlen vorgelegt hatten, mit dem Hinweis, dass dieses "vorher" auf das Band gelegt werden muss. Nirgends ist davon jedoch zu lesen, geschweige denn, ein Hinweisschild. Und ich möchte nicht wissen, wieviele Kunden dadurch leer ausgehen.

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