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Antwort zu folgender Beschwerde

Leider konnte ich bis zum heutigen Datum, trotz mehrfacher schriftlicher Erinnerung, keinen Geldeingang über die Restforderung zu meinem Unfallschaden am 21.07.2014, feststellen. Dasselbe gilt für meine Erinnerungsschreiben vom 03.04.2015, vom 03.10.2016 und vom 09.10.2016. Auch hier konnte ich bis heute, weder von der Anonymen Schadensstelle der HUK-COBURG in Köln Gereonsdriesch 13, noch von der für den Versicherungskunden zuständigen Kundendienstbüro, M. P. aus Gummersbach-Niederseßmar, den Eingang eines Antwortschreibens feststellen.

Deshalb wegen des fehlenden Interesses die Sache direkt mit mir zu klären, nun, wie angekündigt, der Versuch, die Sache durch Öffentlichkeitsarbeit, zu klären. Insbesondere möchte ich Sie noch einmal eindringlich auf die unberechtigte Kürzung des Schadenbetrags, der von meinem unabhängigen Gutachter aus Dieringhausen ermittelt wurde, durch Ihren Versicherungsabhängigen Gutachter, S. M. aus Köln, von der Dipl. -Ing. Lütz GmbH, hinweisen. Denn diese Kürzung der Schadensumme ist aus diversen Gründen rechtlich unzulässig.

  1. Es gilt in aller Regel immer die Schadensaufstellung des ersten Gutachtens. Und dies stammt von meinem unabhängigen Gutachter.
  2. Hiervon darf nur abgewichen werden, wenn gravierende Mängel festgestellt werden. Und die gibt es nicht. Insbesondere die durch Sie stark gekürzten Stundensätze der Werkstätten hat mein Gutachter streng nach Gesetz ermittelt. Denn er hat nicht, wie im Einzelfall auch möglich, den in aller Regel höheren Stundensatz der Vertragswerkstätten der Fahrzeughersteller bei seinen Berechnungen angewendet, sondern die für den Oberbergischen Kreis durchschnittlich verlangten Stundensätze der freien, aber fachgerecht arbeitenden, Werkstätten.
  3. Im Gegensatz zu Ihrem Gutachter. Der Berechnet den entstandenen Schaden mit den Stundensätzen einer, von Ihnen direkt abhängigen, Vertragswerkstatt der HUK-COBURG aus Waldbröl.
  4. Das wäre ja eventuell noch hinnehmbar, hätte die HUK-COBURG nicht die Stundensätze Ihrer Vertragswerkstätten soweit gedrückt, dass diese finanziell anscheinend nicht mehr in der Lage sind, Reparaturen fachgerecht auszuführen. Dies wird unter anderen auch von einem Zeitungsartikel von Oberberg-Aktuell für mich sehr eindeutig bestätigt. Dies ist unter folgenden Link, unabhängig davon, dass ich Ihnen bereits eine Kopie davon zugesandt habe, für Sie hier auch noch mal im Internet nachlesbar: http://www.oberberg-aktuell.de/index.php?id=70&tx_ttnews[tt_news]=174589&cHash=1dddc06a40

Hiermit fordere ich Sie noch einmal öffentlich auf, die Restsumme meines Unfallschadens, nach folgender Aufstellung:

  • Restschuld 181,52 Euro
  • Verzugszinsen vom 10.10.2014 bis 31.12.2014 (Zinssatz 4,27%) 1,76 Euro
  • Verzugszinsen vom 01.01.2015 bis 30.06.2015 (Zinssatz 4,17%) 3,75 Euro
  • Verzugszinsen vom 01.07.2015 bis 31.12.2015 (Zinssatz 4,17%) 3,82 Euro
  • Verzugszinsen vom 01.01.2016 bis 30.06.2015 (Zinssatz 4,17%) 3,76 Euro
  • Verzugszinsen vom 01.07.2016 bis 03.10.2016 (Zinssatz 4,12%) 1,94 Euro
  • Erhöhung der Kostenpauschale wegen erheblichen Mehraufwand 20,00 Euro
  • Verzugszinsen vom 04.10.2016 bis 11.11.2016 (Zinssatz 4,12%) 0,88 Euro
  • Gesamtforderung zum 11.11.2016 217,43 Euro
  • (Jeder weitere Tag ab 12.11.2016 (Zinssatz 4,12%) +0,0227 Euro)

umgehend auf mein, Ihnen bekanntes, Girokonto zu überweisen.

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