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Antwort zu folgender Beschwerde

Seit geraumer Zeit - acht Monaten, warte ich auf den Zahlungseingang und konnte diesen bislang nicht erkennen.

Zudem bekam ich weder telefonisch noch schriftlich eine Antwort.

Rechtlich ist dies sicher nicht zulässig. Daher sehe ich mich gezwungen Anzeige zu erstatten, sollte ich hierauf keine Antwort binnen einer Woche erhalten.

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