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Antwort zu folgender Beschwerde

AOK Hessen gekündigt am 28.09.16 per Fax. Nach § 175 Abs. 4 SGB V ist spätestens zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung von der Krankenkasse auszustellen.

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Trotz telefonischer Eingangsbestätigung der Kündigung am 12.10.16 seitens der AOK habe ich bis heute den 22.11.14 keine Kündigungsbestätigung erhalten.

Sollte ich bis spätestens 29.11.2016 keine Kündigungsbestätigung erhalten, werde ich es meinem Anwalt abgeben und Schadensersatz geltend machen.

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