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Antwort zu folgender Beschwerde

Die Agentur für Arbeit Böblingen hat meinen Antrag auf Insolvenzgeld nicht angenommen mit der Begründung, dass sie nicht zuständig ist. Das stimmt auch, denn die insolvente Firma hat Ihren Sitz nicht im Bereich der Agentur Böblingen. Trotzdem wäre die Mitarbeiterin verpflichtet gewesen, den Antrag trotzdem anzunehmen und an die richtige Stelle weiterzuleiten. Ich aber erst im Nachhinein erfahren, dass Sie das hätte tun müssen.

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