Mit Strogon schlossen wir einen Stromlieferungsvertrag über eine Belieferungszeit von 12 Monaten ab, verbunden mit einer uneingeschränkten Preisgarantie über dieselbe Laufzeit. Dabei wurde ein Treuebonus nach einer Belieferungsdauer von 12 Monaten vereinbart.
In einer recht dubiosen u. versteckten mail kündigte Strogon trotzdem eine Preiserhöhung ab Beginn des 12. Belieferungsmonats an. Durch diese Preiserhöhung stand uns -lt. schriftlicher Aussage von Strogon- ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das wir zu Recht wahrnahmen. Dadurch verkürzte sich der Belieferungszeitraum von 12 auf 11 Monate.
In der Schlußrechnung 2016 weigert sich Strogon deshalb den Treuebonus in Höhe von 15 % = 229,44 € gutzuschreiben, obwohl Strogon die verkürzte Belieferungszeit selbst zu verantworten hat.