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Antwort zu folgender Beschwerde

Papierne Werbung, noch dazu, wenn diese für den Zeitraum vom 10.-16.06.2017 am 15.06.2017 eingeworfen wird, ist sinnlos und durch die zusätzliche Umhüllung mit ungekennzeichnetem Material doppelte Umweltverschmutzung.

Ich werde in Zukunft ohne weitere Ermahnung Klage wegen Belästigung erstatten.

Henry Ford sagte vor grauer Zeit einmal:

Fünfzig Prozent bei der Werbung sind immer rausgeworfen. Man weiß aber nicht, welche Hälfte das ist.

Ich sage:
100% der an mich gerichtete Werbung ist rausgeworfen. Die Werbung wird ungelesen gelöscht oder entsorgt.

Mehr wie 75% der Menschen in Deutschland sind in der Lage und haben die Möglichkeit sich elektronisch zu informieren und nutzen das.
Ich gehöre dazu und untersage hiermit ausdrücklich mir Werbung zu senden oder Angebote unaufgefordert zu unterbreiten. Ich kümmere mich selbst in dem Fall darum, in dem ich etwas benötige.

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