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Antwort zu folgender Beschwerde
Der Zusteller hat am 22.12.2017, ohne ein Paket in der Hand zu haben und konsequenter Weise auch ohne anzuklingeln, einfach nur die Abholkarte eingeworfen. Damit war für ihn der Fall offensichtlich schnell erledigt. Soll der Kunde doch sein Paket selber abholen! Dumm nur, dass das Zustellfahrzeug beobachtet und die Zustellungsverweigerung durch die Außenkameras aufgezeichnet wurde. Leider war es aufgrund des blitzschnellen Karteneinwurfes nicht möglich den Mitarbeiter zu stellen. Weil eine erneute Zustellung von DHL nicht vorgesehen ist, mussten die beiden Pakete persönlich abgeholt werden. Da mit Kameraaufnahmen nachweisbar ist, dass keine Zustellabsicht bestand, verlangen wir Schadensersatz für den persönlichen Abholaufwand am Samstag, den 23.12. und die Rückerstattung der erhobenen Versandkosten.
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