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Antwort zu folgender Beschwerde
Ich habe eine siebentägige Pauschalreise in die Türkei gebucht. Dabei habe ich ich mich auf die Tiefpreisgarantie von ab-in-den-urlaub.de verlassen. Aus Interesse habe ich dies nach der Buchung nochmal überprüft. Prompt habe ich das identische Angebot bei Expedia zu einem günstigerem Preis gefunden. Ich habe alle Bedingungen, die von ab-in-den-urlaub.de zur Tiefpreisgarantie gestellt wurden, peinlich genau beachtet.

Die Tiefpreisgarantie wurde von ab-in-den-urlaub.de abgelehnt. Die Begründung ist, dass die Reise bei ab-in-den-urlaub.de von ITSX gebucht worden sei, während Expedia ein Angebot von ITSY angezeigt habe. Dies seien laut ab-in-den-urlaub.de zwei autark handelnde Reiseveranstelter. Nun muss man noch verstehen, was das eigentlich heißt um dies bewerten zu können: Beides sind so etwas wie Ausschreibungsportale vom Veranstalter ITS Indi. Alles andere ist identisch. Dazu habe ich von ITSindi folgende Aussage erhalten: "Sehr geehrter Herr XXXXX, vielen Dank für Ihre E-Mail. Gerne teilen wir Ihnen mit, dass ITSX/ITSY unter ITSindi geführt werden und keine unabhängige Veranstalter sind.

Die Leistungen und AGBs hierzu sind identisch und es handelt sich ausschließlich um einen technischen Hintergrund wie unsere dynamischen Produkte von ITSindi zusammengestellt werden."Trotz der direkten Aussage des Anbieters behauptet ab-in-den-urlaub.de immer noch felsenfest, dass es sich um zwei Anbieter handelt. Hinzu kommt erschwerend, dass ab-in-den-urlaub.de in meinen Unterlagen und auf der eigenen Seite nur den Namen ITSindi und NIRGENDS ITSX erwähnt.

Ich halte dies für eine bewusste Täuschung des Verbrauchers sehe dies als Indiz dafür, dass ab-in-den-urlaub.de mir bewusst diese Zahlung vorenthält, in dem Wissen, dass die meisten Verbraucher an dieser Stelle aufgeben werden. Ich werde NICHT aufgeben und werde diese Sache so lange weiterverfolgen, bis ich mein Geld erhalte. ab-in-den-urlaub.de erhält hier letztmalig die Möglichkeit zu den eigenen Versprechungen zu stehen öffentlich zu zeigen, dass das dem Kunden gegebene Versprechen einen Wert hat.

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