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Antwort zu folgender Beschwerde

Es trug sich zu am 29.09.09 um 20:12 Uhr an meinem Rechner in Hildesheim. Ich habe auf der TÜV zertifizierten Internet-Reiseplattform "HolidayCheck" eine zwei wöchige Ferienreise für das Jahr 2010 gebucht, bei dem Reiseveranstalter Neckermann-Reisen.

Der Reisepreis war für zwei Wochen all inclusiv in dem vier Sterne Hotel "Costa-Los-Gigantes" auf Teneriffa und gültig für zwei Erwachsene und ein Kind im Alter von 10 Jahren (zum Reisezeitpunkt). Kosten sollte das ganze nur 1170 Euro und beginnen sollte es am 18.06.10.

Wie viele wohl wissen, wird bei HolidayCheck der Reisepreis pro Person (für alles zusammen) und dann der Gesamtpreis für alle Leistungen ausgewiesen. Ich habe auch am gleichen Abend des 29.09.09 eine schriftliche Bestätigung aller Leistungen und Flugdaten per E-Mail bekommen. Auch der Satz: "Ihre Buchung wurde bereits von Neckermann Reisen bestätigt", war dort aufgeführt.

Da der Preis mir auch sehr sehr günstig erschien, habe ich ein paar Tage später (am 02.10.09 gegen Abend) nochmal bei HolidayCheck angerufen und mit Frau K. das ganze nochmal besprochen, ob es denn alles so seine Richtigkeit habe. Nach Abgleich aller zur Verfügung stehenden Daten hat mir Frau K. ganz herzlich gratuliert und mir gesagt: "Ich hätte das super Schnäppchen gemacht und es wäre alles so korrekt!"

Da kam dann erste Urlaubsfreude auf. Am 08.10.09 haben wir dann ein Einschreiben von der Firma Neckermann Reisen bekommen, in dem angekündigt wurde, dass wir zu dem Preis nicht reisen könnten. Der korrekte Preis für unsere Reise wäre 2556,74 Euro.

Es handelt sich, nach Angaben von Neckermann-Reisen, um einen EDV Fehler, der einen anderen Hotelnamen, der zum Buchungszeitpunkt und eine Woche später auf Nachfrage noch korrekt war, ausgewiesen hätte. Es wurde angeblich ein Hotelreisepreis von einem Euro pro Tag bei HolidayCheck angeboten, was gar nicht möglich ist bei HolidayCheck und auch so nie angeboten wurde.

Den bestehenden Irrtum hat Neckermann Reisen erst zwei Wochen später bemerkt und pocht nun auf § 119 BGB "Anfechtbarkeit wegen Irrtum". Dabei haben wir doch ca. eine Woche später uns nach einem Irrtum sogar noch erkundigt und sind bei nicht bestehendem Irrtum noch beglückwünscht worden zu unserer günstigen Reise!

Nach Abklärungsversuchen mit HolidayCheck, nach Erhalt des Einschreibens, meinten sie dann, sie hätten etwas für mich herausgeholt. Ich könne kostenlos bei Neckermann Reisen stornieren oder Umbuchen (kein Witz, so wie ich auch erst dachte). Ich habe das ganze nun einem Rechtsanwalt übergeben und hoffe das Recht auch Recht bleibt und wir die Reise zu dem günstig angebotenem Preis antreten können.

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