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Antwort zu folgender Beschwerde

Mit o.g. e-Mail wurde mir am 05.11.2008 mitgeteilt, dass ich am 16.10.2008 einen Abonnentenvertrag mit der CHARTS News Verlag AG abgeschlossen hätte.

Ich erinnere mich, dass ich im Oktober hier einen für mich nicht verständlichen unerwünschten Werbeanruf eines offensichtlich männlichen Anrufers erhalten habe, welcher mich darüber informierte, dass ich künftig in allen Geschäften jeglicher Art  kräftig sparen könne, egal wo ich einkaufen gehen werde. Ob z. B. im Supermarkt, Kaufhaus oder beim Tanken an einer Tankstelle. Dies wäre für mich als langzeitarbeistloser Hartz-IV-Empfänger,  ohne jegliches Einkommen und Vermögen, gerade bei ALG-II Arbeitslosengeldregelleistung von 0,- Euro, genau  das Richtige. Genaue Aussagen über die zu erzielenden Einsparmöglichkeiten wurden mir gegenüber weder während des Anrufs noch später gemacht.

Stattdessen wurde mir mitgeteilt, dass für mich sein Angebot, solange ich es prüfe, kostenfrei sei und für mich im Falle, dass ich mich für das Angebot entscheide, später nur ein geringe jährliche Gebühr fällig sei. Der Anrufer nannte meines Erachtens dabei weder den Namen noch die Adresse des Unternehmens, für welches er anrief.

Ich erhielt von o. g. Fa. bis zur e-Mail vom 05.11.2008 zu keinem Zeitpunkt je eine schriftliche Mitteilung, geschweige denn eine schriftliche Widerrufsbelehrung. Auf die e-Mail vom 05.11.2008 der CHARTS News Verlag AG sandte ich per Fax sofort eine Kündigung des Vertrags zu. Die CHARTS News Verlag AG teilte mir darauf  umgehend mit , dass meine Widerspruchsfrist am 30.10.2008 abgelaufen und damit der Vertrag rechtskräftig wäre.

Ich habe gegen den Verlag bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen arglistiger Täuschung, Betrug, sowie Nötigung etc. gestellt.

Gestern, am 13.11.08, erhielt ich von besagtem Verlag plötzlich nunmehr aus Ludwigsfelde einen Brief, welcher sich anfühlte, als ob er die Mitgliedskarte enthalten hat. Ich habe diesen ungeöffnet als Annahme verweigert an o. g. Verlag zurück gehen lassen, da ich auch zwischenzeitlich auch im Internet recherchiert habe.

Dabei habe  ich festgestellt, dass offensichtlich o. g. Verlag nicht im Handelsregister eingetragen ist  und dass gemäß  Recherchen von anderen Betroffenen die vom Verlag angepriesenen  Rabattierungsmöglichkeiten gar nicht existieren, da die Handelsunternehmen die sogenannte Prince Card gar nicht kennen.

Außerdem ist im Internet zu lesen, das dieser Kartentrick  unter dem Namen "Galopperkarte" schon seit längerem bekannt ist.

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