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Antwort zu folgender Beschwerde

Zum Taxifahren benötigt man den "Führerschein zur Fahrgastbeförderung", kurz FzF-Schein oder auch P-Schein genannt. Der Gesetzgeber schreibt bestimmte Auflagen vor, die ein angehender Taxifahrer erfüllen muss, um den P-schein zu bekommen. Die schriftliche und mündliche Prüfung des Taxi Verbandes.

Hier will ich kurz meine persönlichen Erfahrungen schildern und mich damit über die von mir vermutete Masche des Taxi Verbandes in Berlin beschweren. Zum einen ist die Gebühr von 55 € sehr hoch angesetzt. Eine 30 minütige Prüfung, in der 30 Fragen beantwortet werden müssen, kostet 55 € pro Teilnehmer.

Aber die eigentliche Abzockerei findet meiner Ansicht nach durch die offensichtlich künstlich hochgehaltene Durchfallquote der Taxischein Anwärter statt. Die Prüfer verlangen, dass man Straßen und Orte fehlerfrei zu schreiben hat.

Wenn man innerhalb der Prüfung drei schriftliche Fehler wie z.B. Schapperstr. anstatt Schaperstr. schreibt, wird dies als Prüfungsfehler angerechnet und mit nicht bestanden bewertet. Dabei handelt sich hier um Namen von Straßen oder Orten, die keinen grammatischen Regeln folgen.

Ich kenne persönlich Leute, welche nur die besagte "schriftliche" Prüfung wegen Rechtschreibefehlern fünf bis acht mal wiederholen mussten. Laut den Prüfern sollten diese Leute an ihrer Grammatik arbeiten, obschon bekannt sein dürfte, dass Namen keinen grammatikalischen Regeln folgen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Prüfer sich weigern, Kopien der Prüfungsunterlagen herauszugeben. Laut dem Sekreteriat würde das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) letzteres verbieten.

Natürlich wird vor jeder Wiederholung der Prüfung die Gebühr in Höhe von 55.- Euro erneut abkassiert. (Auf diese Art und Weise wird den Prüflingen 55 € abgenommen und auf den nächsten Termin innerhalb von vier bis sechs Wochen verwiesen).

Eine kleine Anfrage bei einem Sachverständigen des Landesamtes für Ordnungsangelegenheiten hat ergeben, dass nur inhaltliche Fehler bei der besagten Prüfüng zählen würden und dies nicht für Rechtschreibefehler gelten würde.

Zur mündlichen Prüfung: hier wird mündlich abgefragt, ob man bestimmte Strassen kennt und wo diese enden oder wo sich eine bestimmte Ortschaft befindet, bzw. die kürzesten Strecken von einem Start zu einem Endpunkt! Es müssen zwei Zielfahrten von A bis B z.B. vom Flughafen Tegel bis Flughafen Schönefeld (die Kürzeste Strecke) beschrieben werden.

Im einzelnen müssen alle Strassen, Plätze, Brücken, die auf der kürzesten Strecke liegen beim Namen genannt werden. Als nicht bestanden gilt, wenn man eine Straße, Brücke oder einen öffentlichen Platz vergisst und nicht nennt oder der Prüfer der Meinung ist, über andere Straße wäre die Distanz z. B. 50m kürzer.

Der Taxiverband besteht fast nur aus einzelnen Taxiunternehmen, die in jedem neuen Fahrer einen weiteren Konkurrenten sehen.

Abschließend will ich folgende Link zur webseite des Taxiverbandes erwähnen: http://www.taxiverband-berlin.de/taxiverband/taxischein.php. Die dort zu entnehmenden Informationen zur Qualitätssicherung und zum Schutz der Fahrgäste und bestimmte Auflagen, die ein Taxifahrer erfüllen muss, um dieser Tätigkeit nachgehen zu dürfen, existieren innerhalb des Testverfahrens nicht. Dinge wie Gäste oder Fahrerschutz, Service - Qualität oder die Sicherheit bei Nachtfahrten oder ähnliches wird dort erst gar nicht erwähnt.

Ich sehe mich und alle die anderen dem Taxiverband ausgeliefert und abgezockt! Eigenartig und erwähnenswert ist auch, dass dort nur Barzahlungen akzeptiert werden. Keine Überweisung, keine elektronische Zahlungsmöglichkeiten. Wie eigenartig! Ein Schelm, der böses dabei denkt.

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