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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe bei Maxdome ein Movie-Paket bestellt mit einem Sonderangebot für 4,99 €/montl. für ein Jahr statt 9,99 €. Nach meiner Anmeldung bekam ich von Maxdome ständig Mails mit neuen Filmen (was nicht so war) und Besonderheiten. Unter anderem bekam ich eine Mail mit einem "Herzlichen Glückwunsch", ich könne aufgrund einer Sonderaktion das Premium-Paket für einen Monat kostenlos mitnutzen.

Wer denkt denn daran, zu einer solchen Werbemail einen Widerspruch einzureichen? Einen Monat später bekomme ich die Rechnung per Mail zugesandt, mit einer Abrechung plötzlich über ein Premium Paket für 14,99 €/montl., welches ich bestellt haben soll, abzüglich der 5,00 € Sonderangebot, also ein Preis von 9,99 €, was ich normalerweise für ein Movie-Paket bezahle. Aha, so bekommen sie also doch ihr Geld zusammen.

Ich habe mich umgehend über das Kontaktformular im Internet beschwert und bekomme folgenden Wortlaut zurück:

Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben Ihr Anliegen geprüft. Ihr Movie-Paket wurde wie angekündigt am 9. Februar 2010 auf das maxdome Premium-Paket umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt können Sie die ganze Welt von maxdome genießen - und das zum gleichen Preis, den Sie bisher für Ihr Movie-Paket bezahlt haben.

Sie können nun alle maxdome Inhalte ohne Zusatzkosten nutzen, die mit dem Vermerk "Enthalten im: Premium-Paket" gekennzeichnet sind.

Ich habe niemals eine solche Ankündigung erhalten, andernfalls hätte ich dem sofort widerrufen.

Nun habe ich eine Rücklastschrift schriftlich angekündigt (siehe dazu folgend einen Auszug aus der AGB) und meinen Vertrag via Einschreiben gekündigt. Zudem habe ich an die Geschäftsleitung eine Beschwerde-Mail gesandt, wobei ich hier glaube: Wie der Herr, so das Gescherr - das war eher Zeitverschwendung.

Und nach Durchsicht der AGB finde ich lediglich folgendes:

Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf den ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Die Ausschlussgründe des § 312 d Absatz 4 BGB bleiben unberührt.

Der Kunde ermächtigt 1&1, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet 1&1 EUR 12 pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

Ich rate ganz deutlich und mit Nachdruck von Maxdome und die Nutzung ab! Hier ist ein meiner Meinung nach ein Unternehmen am Werk, sich mit unrechten Mitteln an anderen Leuten eine goldene Nase zu verdienen.

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
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