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Antwort zu folgender Beschwerde

Seit dem 08.02.2010 habe ich eine Pfändung durch die o. g. Anwaltskanzlei auf meinem Bankkonto.

Nach mehreren Telefonaten mit recht unhöflichen Sachbearbeiterinnen, Abbruch des Telefonats und einer kniefälligen Entschuldigung meinerseits erreichte ich eine Teilzahlungsvereinbarung über 20,-- €, zahlbar ab sofort.

Allerdings hat meine Bank ohne mein Wissen alles Geld, welches auf meinem Konto war, insgesamt 227,09 €, am 15.03.2010 an die o. g. Kanzlei überwiesen. Ich habe zwei Tage später die Kanzlei angerufen, um zu erfahren, ob durch die Höhe meiner Zahlung ich jetzt erst mit 11 Monaten Verzögerung zu zahlen beginnen müsste.

Diesmal habe ich, nach einigen Versuchen, mit der Sachbearbeiterin vernünftig zu sprechen, das Gespräch von meiner Seite aus abgebrochen, um nicht wegen Beleidigung auch noch strafrechtlich belangt zu werden.

Meine Nachforschungen ergaben, dass das Geld am 16.03.2010 auf deren Konto verbucht wurde.

Bestandteil der Teilzahlungsvereinbarung war, dass nach Zahlungseingang die Pfändung sofort ruhend gestellt werden würde. Zu meinem größten Erstaunen stellte ich heute, am 23.03.2010 fest, dass die Pfändung weder aufgehoben noch ruhend gestellt ist.

Nach Auskunft der Bank erfolgt eine Freigabe des Kontos innerhalb 24 Stunden nach Eingang der Mitteilung des Gläubigers.

Es ist also davon auszugehen, dass eine Freigabe meines Kontos nicht rechtzeitig zur ersten Fälligkeit der Zahlung erfolgen wird. Für mich sieht das Verhalten der Anwaltskanzlei nachlässig aus.

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