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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe bei dem Anbieter über ebay (dort Mitgliedsname "dz_tech") einen RAM-Speicherriegel erstanden. (Dezember 2007). Da das Angebot auf ebay.de in deuscher Sprache eingestellt war, habe ich einen Inlandshändler bzw. die Wahrung deutschen Rechts vorausgesetzt.

Erst im Zuge der Kaufabwicklung wurde dann ersichtlich, dass der Versand aus dem Ausland erfolgen sollte; da ein Rücktritt sich bei ebay immer negativ auf das Image auswirkt, habe ich auch das auf mich genommen und wurde immerhin tatsächlich innerhalb der angegebenen Frist mit dem entsprechenden Artikel beliefert (Absenderadresse aus Freeport; Bahamas!) - so weit, so gut.

Transaktionsnummer ebay: 270194270376
Bill-Number von Anbieterseite: 3330141
Client (Anbieterseite) 61469180

Leider hat das Bauteil dann bereits im Februar 2008 (knapp drei Monate später) seinen Geist aufgegeben; als solider und erfahrener PC-Arbeiter war ich in der Lage, die plötzlcihe Arbeitsverweigerung meines Rechners durch Testprogramme und Ausschluß anderer Fehlerquellen eindeutig diesem Bauteil zuzuordnen (nach Entfernen des Bauteils und mit nur dem alten, kleineren Speicher wieder einwandfreie, wenn auch langsamere Arbeit).

Meine daraufhin erfolgte Reklamation (23.02.08) per email blieb ohne Antwort; leider mußte ich feststellen, dass auch der offizielle Online-Shop unter www.elkoworld.com lediglich ein Bestellformular und die gleiche email-adresse als Kontaktmöglichkeit bietet, kein Reklamationsformular, kein Impressum, nichts ...
Da die Angebote sowohl in ebay.de als auch im online-Shop ausdrücklich in deutscher Sprache an deutsche Kundschaft gerichtet sind (im shop wird sogar mit Versandkostenfreiheit speziell für deutsche Besteller geworben!) gehe ich davon aus, dass deutsches Gewährleistungsrecht und Impressumspflicht gelten müßte.

Da zum Zeitpunkt, als der Fehler auftrat, die Auktion bereits mehr als 60 Tage vorüber war, stellt auch ebay die Kontaktdaten des Verkäufers nicht mehr zur Verfügung, die auf entsprechende Nachfrage wurde lediglich aus den standard-Hilfeseiten zitiert, dass man innerhalb der ersten 60 tage die daten anfordern kann ...

Daraufhin habe ich den Verkäufer nochmals am 24.03.08 sowohl über direktes email-anschreiben als auch über die Kontaktfunktion bei ebay nochmals zu einer Reaktion gemahnt; abermals bis heute erfolglos.

Ein Einschreiten von ebay steht nicht zu erwarten; einen umsatzstarken Powerseller und dessen Gebühren werden die nicht so einfach ausschließen; ich habe keine Möglcihkeit mehr, eine deutsche Anschrift des Verkäufers herauszufinden, um ihm dorthin eine eingeschriebene Mahnung bzw. Androhung eines Mahnbescheides zukommen zu lassen o.ä.

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