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Antwort zu folgender Beschwerde

Im Oktober 2009 erwarb ich beim örtlichen VW-Vertragspartner einen VW Touareg KING KONG 3L-TDI. Zum damaligen Zeitpunkt war dies nach vielen Jahren wieder meine Rückkehr zur Marke VW nach mehreren "Ausflügen" mit mehreren BMW-PKW, zuletzt ein X3 3.0d. Ich fühlte mich dort immer gut aufgehoben und hatte Kontakt auf "Augenhöhe.

Im Kaufpreis des Touaregs inbegriffen war eine Gebrauchtwagen-Garantie - unbeschadet der gesetzlichen Verpflichtungen des Verkäufers.

Bereits wenige Wochen nach dem Kauf stellte ich erste Probleme mit dem Wagen fest (neben weiteren Kleinigkeiten: 4-fach-Klima-Automatik funktionierte nur teilweise, Stellmotoren der Lüftung waren teilweise defekt, Standheizung funktionierte nicht bei Aktivierung über Funkfernbedienung) und war mit den Problemen bei meinem Händler vorstellig. Es sollte erst der Anfang gewesen sein.

Vorwegschicken möchte ich noch, dass ich selbständig tätig bin und weder die Zeit noch die Muse habe, meinen Privatwagen ständig zum Händler zu fahren - aber das kann sicher jeder - gerade bei einem erst neu erworbenen Fahrzeug der Oberklasse - verstehen.

Nachdem mir der freundliche Serviceberater bei Abholung des Wagens mitteilte, dass alle Probleme beseitigt wurden, war ich froh. Wenige Tage später allerdings - es begann einer der härtesten und längsten Winter der letzten Jahrzehnte in Deutschland, hatte ich mit der (von mir geliebten) Standheizung wieder Probleme. Unverständlich für mich war, dass der Wagen weiterhin kalt blieb, obwohl mir versichert wurde, dass das Problem gelöst war. Fazit: nächster Besuch beim Händler.

Ich überspringe die nächsten Besuche, denn neben weiteren Service-Mitarbeitern, die mich jedesmal bedienten, lernte ich auch den (nach eigenen Aussagen der Service-Mitarbeiter) besten Mechaniker - bezogen auf mein Problem - des Autohauses kennen, der sich speziell um meinen Wagen kümmerte. Es wurden also - nach dem Ausschluss-Prinzip - von den speziellen Autobatterien bis hin zur Bedienungskonsole alles am Wagen gewechselt bzw. überprüft, was nur für den Ausfall meiner Standheizung verantwortlich sein konnte. Parallel fiel dann auch noch eine Xenon-Lampe aus, was auch u. U. auf das Problem im Wagen zurückzuführen war. Fakt war, kein Mitarbeiter im Autohaus konnte das Problem richtig identifzieren. Selbst das Serviceteam in Wolfsburg, welches mittlerweile eingeschaltet wurde und in direktem Kontakt zum Autohaus stand, konnte den Fehler nicht finden. Nach eigenen Aussagen des Mechanikers "weiß er auch nicht mehr, was er noch machen soll"...

Zusammengefasst: Drei oder vier Besuche mit dem Ergebnis, dass nach jeder Aussage "Jetzt ist der Wagen wahrscheinlich i. O." dieses nicht stimmte und das Problem wieder auftrat.

Ich ermöglichte den Mitarbeitern des Autohauses sogar, meinen Wagen mit nach Hause zu nehmen, um unter möglichst realistischen Bedingungen das Problem zu identifizieren - also früh morgens die Standheizung mittels der Fernbedienung zu starten, um dann festzustellen, dass sie sich tatsächlich nach wenigen Minuten selbständig ausschaltet.

Nachdem ich zuletzt für mehrere Tagen den Wagen wieder beim Händler hatte - es war mittlerweile der 5. oder 6. Termin dort - habe ich mich nach diesem bisherigen Fiasko entschlossen, von meinem Recht der Wandlung - sinnvollerweise hier dem Rücktritt - Gebrauch zu machen. Genau für diesen Fall gibt es zum Glück eine Rechtsprechung.

Ich zog einen Anwalt hinzu, der den rechtlichen Vorgang begleiten sollte. Parallel bat ich meine Service-Beraterin, mir eine Kopie meiner Werkstatt-Aufträge anzufertigen, da ich diese zwar weitestgehend, aber nicht alle besitzen würde und für meine Unterlagen bräuchte. Wenige Tage später bekam ich die Nachricht von ihr, dass sie angehalten wäre, mir keine Unterlagen mehr auszuhändigen. Was soll das?

Auf das erste Schreiben an das Autohaus, welches den Sachverhalt nochmals klar darstellt, meinen Wunsch auf Rücktritt formuliert sowie nochmals darauf hinweist, mir meine Werkstatt-Aufträge in Kopie auszuhändigen, reagierte der Anwalt des Autohauses etwas überrascht, da ich doch dem Autohaus seine 2. Nachbesserung endlich ermöglichen sollte - die bisherigen Werkstatt-Aufenthalte hätten doch eher aufgrund von Fehlbedienungen meinerseits bzw. zur Behebung anderer Mängel stattgefunden.

Ich finde es bodenlos unverschämt, dass hier die Tatsachen im Sinne des Autohauses verdreht und ausgelegt werden. Ich erwarte von einem (an sich) renommierten Autohaus ein definitiv kundenorientiertes Verhalten gegenüber eines Käufers. Wenn nach diesem Verlauf nach Kauf eines Wagens ein Autohaus nicht bereit ist, diesen mangelbehafteten Wagen anstandslos zurückzunehmen, ist in unserer Welt wirklich etwas nicht in Ordnung.

Dass mich das Autohaus bereits jetzt als Kunden verloren hat, ist das eine. Dass man hier aber über den bekannten "Tellerrand" nicht hinaus denkt und man in seinem gesamten Bekannten-, Freundes- und Kollegenkreis über solche Ereignisse (negativ) berichtet, das verstehe ich beim besten Willen nicht. Würde ich so arbeiten wie dieses Autohaus, könnte ich mich als Selbständiger sehr schnell verabschieden.

Service-Wüste Deutschland - soviel dazu.

Ich werde mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das Autohaus und deren Ansinnen vorgehen und hoffen, dass in Deutschland Recht haben und Recht bekommen zu weil noch funktioniert. Ich werde berichten...

PS: Der Volkswagen-Konzern wird natürlich auch informiert, ich erwäge parallel weitere Schritte in Richtung Medien, etc.

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