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Antwort zu folgender Beschwerde

Pfingstmontag, 24.05.2010 gegen 8:30 Uhr. Ich fahre als Radfahrer auf der Straße, weil die Radwege auf der Sewanstrasse in Lichtenberg 1. nicht benutzungspflichtig und 2. baulich eine Zumutung sind.

Null Autos auf den Straßen (Feiertag, früher Morgen). Alles schön und friedlich. Plötzlich fährt ein BVG-Bus (Kennzeichen: PM JA 534) dicht neben mich auf und hupt mich an. Der Fahrer fährt eine ganze Strecke direkt neben mir und versucht, mich gestikulierend und mit Worten auf den Radweg zu drängen.

Beim nächsten Ampelhalt klopfe ich an die Scheibe der Tür und frage, was das soll. Sinngemäß lautet die Antwort: "Wenn hier so schöne Radwege sind, dann soll man die gefälligst auch benutzen". Als ich erkläre (der Busfahrer lässt mich kaum zu Wort kommen), dass dieser Radweg ohne Schild nicht benutzungspflichtig ist, kommt nur als Antwort, ich wäre wohl "Organspender".

Also, liebe BVGler, jetzt noch einmal extra für euch die Zusammenfassung geltenden Rechtes:

"Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden." (StVO, § 2 Absatz 4)

Mit anderen Worten: Ich hätte auf dem Radweg fahren können, wenn ich das gewollt hätte. Wollte ich aber nicht. Musste ich also auch nicht. Mich dorthin "hinauf geleiten" zu wollen, ist also nicht nur gefährlich, sondern im schlimmsten Fall strafbar.

Und peinlich obendrein. Die Änderung der StVO, bei der die Benutzungspflicht für Radwege ohne blaue Schilder aufgehoben wurde, erfolgte nämlich bereits 1998.

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