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Antwort zu folgender Beschwerde

Vertragsnummer: 900001027781

Schlussrechnungsnummer: 515566

Vertrag: 01. 03. 2009 bis 28. 02. 2010

Tarif: Winteraktion 4500er Family zum Preis von 744, 00 €

Verbrauch: 4472 kWh

Hallo Vertreter der Flexstrom AG,

mein Vertragsbeginn zum 01. 03. 2009 und die Kündigung zum 28. 02. 2010 sind von FlexStrom bestätigt. Die Schlussrechnung wurde am 07. 05. 2010 erstellt. Restforderung von Flexstrom 131,30 €.

Aufgrund der fehlenden Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Aktionsbonus und des nicht vereinbarten Tarifwechsels (Preiserhöhung) in der erstellten Schlussrechnung reklamierte ich die gestellte Rechnung und bat um Korrektur.

FlexStrom verweigert seit dem 24. 05. 2010 in zwölfmaliger E-Mailkorrespondenz die Anrechnung des vertraglich vereinbarten Aktionsbonus von 125 € und die Rechnungskorrektur. Die ständige lapidare Antwort lautet:

Auch nach erneuter rechtlicher Prüfung müssen wir darauf hinweisen, dass Ihnen gemäß unserer AGB kein Bonus zusteht, da Sie noch innerhalb der Vertragslaufzeit gekündigt haben.

Ach ja, zwischenzeitlich erhielt ich am 27. 05. 2010 eine erste Mahnung und am 04. 06. 2010 eine zweite Mahnung. Wie Ihnen bekannt ist, widersprach ich diesen Forderungen zeitnah in allen Punkten.

Grundlage des Vertrags sind die AGB (Stand: 13. 01. 2009):

  • AGB 7. 2:Die jeweils gültige Preisliste zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses ist Grundlage für diesen Vertrag.
  • AGB 7. 3:Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, bietet Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dafür darf Ihr Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate von Ihnen selbst oder Flexstrom gekündigt worden sein. Neukunde ist, wer …

Der Vertrag lief genau zwölf Monate und zwar mit Beginn der Stromlieferung vom 01. 03. 2009 bis zum Ende der Stromlieferung nach zwölf Versorgungsmonaten am 28. 02. 2010. Juristisch ist die Kündigung zum Ablauf des Vertrags – also am 28. 02. 2010 – rechtsgültig und nicht wie von Ihnen dargestellt, innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgt. Also ist der Aktionsbonus fällig.

Grundlage des Vertrags zwischen mir und der FlexStrom AG war die zum Abschluss gültige Preisliste gem. AGB 7.2. Es handelt sich um ein Vorauskasse-Produkt inklusiv aller Kosten zum Festpreis von 744,00 € für zwölf Monate.

Die Lieferung von 4500 kWh Strom zum Preis von 684,00 € und die Höhe der Grundgebühren von 60,00 € wurden vertraglich fixiert und die Summe von 744,00 € von mir sofort im Voraus beglichen. Ein Mehrverbrauchspreis über die 4500 kWh hinaus wurde mit 0,235 €/kWh fixiert. Nachträgliche Preiserhöhungen oder „neue Konditionen“ sind vertraglich nicht vereinbart. Auch sind diese Möglichkeiten den AGB´s nicht zu entnehmen.

Ihr während der Vertragslaufzeit zugesandter Werbeflyer mit Informationen Ihrer günstigen Flexstrompreise, ein Reisegutschein, eine Darstellung Ihrer vielfachen Auszeichnungen und eine bewusst versteckte Information zu Ihren versuchten durchzusetzenden „neuen Konditionen (Strom plus 21%, Grundgebühr plus 58%)“ ist aufgrund des fehlenden Datums und der AGB 7.2 nichtig. Wie gesagt, wir schlossen vertraglich ein Jahrespaket zum Festpreis in Vorauskasse ab.

Insofern widerspreche ich nochmals Ihrer gestellten Schlussrechnung und Ihrer Forderung von 131,30 €.

Bitte verschonen Sie mich zukünftig mit Ihren Standardtextbausteinantworten. Kein Wischiwaschi mehr. Halten Sie sich an den abgeschlossenen Vertrag, korrigieren Ihre Schlussrechnung und überweisen mir bitte meinen vertraglich vereinbarten Aktionsbonus auf mein Ihnen bekanntes Konto.

So, FlexStrom, ich habe meine Vertragsverpflichtungen erfüllt. FlexStrom, jetzt sind Sie an der Reihe.

Freundliche Grüße

Ein ExFlexer

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