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Antwort zu folgender Beschwerde

Meine Frau konnte bedingt durch einen Kreislaufkollaps (8. 6.) den Rückflug von Madrid nach Köln nicht antreten. Uns stehen Flughafengebühren und Steuern rückerstattet zu.

Trotz Einsendung der Unterlagen (Bordkarten usw.), einem Besuch am Counter Köln, sowie drei Mahnungen online passiert nichts.

G. W. hält es nicht für nötig, auch nur zu reagieren.

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