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Antwort zu folgender Beschwerde

Hallo,

war heute beim Rechtsanwalt, da auch unsere Tochter (14) sich durch einen IQ Test ein

Abo auf ihre Prepaid Karte geladen hat - trotz des eindringlichen Hinweises nie ihre Handynummer im Internet anzugeben. Seufz! Kinder hören halt nicht immer auf ihre Eltern. Man hat insofern eine Chance, da man durch die ZED nicht über sein Widerrufsrecht per e-mail oder Brief informiert wird (355 BGB). Ich habe auch bei Fonic von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht. Nach den ABG´s Punkt 7. 10 kann man bis zu 8 Wochen schriftlich Einspruch gegen die Abbuchungen erheben. Ob´s klappt, weiß ich noch nicht, habe noch keine Rückinfo von Fonic. Wenn nicht, geht nächste Woche ein Schreiben meines Rechtsanwalts an die Firma ZED (außergerichtlich). Klagen müsste ich in Berlin, das soll ich mir wegen EUR 20, 93 überlegen, meinte mein Anwalt. Sind von uns aus ca. 443km. Aber Strafanzeige stelle ich evtl. dennoch, denn man muss sich mal überlegen, wieviele Geschädigte es durch diese Firma gibt.

Eine Leistung erhält man ja für sein Gelda auch nicht. Denn wie soll man ein Abo wahrnehmen, wenn man überhaupt nicht weiß, dass man eines hat!

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