Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

Nachdem ich pauschal bei verschieden Auskunfteien (Schufa usw. ) Auskunft nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangte, flatterte mir Mitte Juni 2010 das anliegende Schreiben der Infoscore Consumer Data GmbH (Infoscore) ins Haus. Darin ist die Einleitung eines Inkasso-Mahnverfahrens von 1und1 gemeldet, dass zu Unrecht eingeleitet wurde.

In der Datenauskunft von 1und1 Ende 2009 war zu lesen: "Eine Weitergabe Ihrer Daten ist zu keinem Zeitpunkt erfolgt." Komisch, wurden doch meine Daten auch an den Bayrischen Inkasso-Dienst (BID) weitergegeben.

Also bat ich 1und1 Ende Juni in Anlehnung an meine Datenauskunft vom letzten Jahr erneut um Auskunft über die über mich gespeicherten und weiter gegebenen Daten und fragte dabei explizid nach Inkassounternehmen und Auskunfteien.

Anfang Juli kam dieanliegende Antwort von 1und1 mit Kopie der Auskunft vom letzen Jahr - also sinngemäß: keine Weitergabe der Daten. Wie schon zuvor, der Kunde wird für dumm und unmündig gehalten.

Meine Reaktion steht hier:

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihr Schreiben und die neuerliche Bestätigung, dass keine Daten an Dritte weitergegeben wurden…

Dabei räumen Sie im Anschreiben schon ein, bei dieser Aussage gemogelt zu haben, da Daten im Rahmen der „Auftragsbearbeitung“ an den BID weitergegeben zu haben. Diese unterliegen sehr wohl dem BDSG, und zwar nach § 11, und sind bei einem Auskunftsersuchen nach § 34 BDSG selbstverständlich anzugeben.

Um Sie weiter Lügen zu strafen und Ihnen Datenmissbrauch vorzuwerfen, erhalten Sie hiermit eine Kopie der Infoscore Consumer Data GmbH zur Kenntnis.

Ich fordere Sie hiermit ein drittes Mal auf, mir Auskunft gemäß § 34 des BDSG über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu geben, an wen sie weitergegeben und wozu sie gespeichert wurden. Ich bitte um Angabe SÄMTLICHER Weitergaben!

Weiterhin fordere ich Sie auf – um Ihnen eine kleine Freude zu machen nunmehr auch online über reclabox. de – bis zum 30. 07. 2010 eine Stellungnahme zu dem Verschweigen der Datenweitergabe abzugeben. Weiterhin fordere ich Sie auf, den Sachverhalt noch einmal aufzurollen, zu überprüfen, Schadensersatz zu leisten und Falscheinträge z. B. bei Infoscore löschen zu lassen.

Zum Sachverhalt:

Von September 2007 bis Januar 2008 (! ) war es 1 & 1 nicht möglich, einen funktionstüchtigen DSL-Zu­gang und entsprechende Internettelefonie zu gewährleisten. 1 & 1 ist somit der Ver­tragserfüllung nicht nachgekommen. Meiner fristlosen Kündigung im Januar 2008 aufgrund des nicht funktionierenden Internetzugangs wurde von Seiten 1 & 1 nicht entsprochen, und der Port besetzt gehalten, sodass ich bis Juni 2008 keine Möglichkeit hatte, bei einem anderen Provider einen Internetanschluss zu erhalten. Das sind insgesamt 9 Monate keine Vertragsleistung von 1 & 1, für die ich jedoch einige Monate Zahlungen geleistet habe!

BESCHWERDEN GESUCHT Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde in dieser Kategorie.

Die Einleitung des Inkasso-Mahnverfahren war demnach falsch.

Begründung

Nach Ablauf eines 1&1-Vertrags mit einem 2. 000er DSL-Anschluss für 29, 99 € wollte ich im Jahr 2007 den DSL-Anschluss bei 1&1 weiter zu aktuell besseren Konditionen nutzen. Nach einem Anruf durch 1&1 erfuhr ich, dass an meinem Wohnsitz eine 16. 000er DSL-Leitung möglich sei, inkl. DSL-Telefonie für ebenfalls 29, 99 €. Im August 2007 startete der Vertrag aber nur mit einer 2. 000er Bandbreite. Auf Nachfrage erhielt ich einen Auszug der AGB, dass lediglichbis zu 16. 000 kbit/sgewährleistet werden. Technisch sei eben max. die 2. 000er Leitung möglich.

Im September 2007 begann dann der Anschluss minuten-, stunden- und tageweise komplett auszufallen, nachdem wegen meines Abzugs von 10 € für die Minderleistung für einige Tage der Anschluss gesperrt und wieder freigegeben wurde. Es erfolgte ein fruchtloser Schriftwechsel, mein Anwalt bekam erst gar keine Antwort. Auch Telefonate brachten nichts. Trotz dreifacher Fristsetzung gelang es 1&1 bis Januar 2008 nicht, die durchgehende Funktionsfähigkeit des Anschlusses zu gewährleisten, was die fristlose Kündigung durch mich nach sich zog. Erst Anfang Februar erhielt ich einen Anruf eines 1&1-Technikers, der einen Vor-Ort-Termin mit mir vereinbaren wollte und erstaunt tat, als ich die Kündigung erwähnte.

Da der Port von 1&1 besetzt blieb, konnte ich bei keinem neuen Anbieter einen DSL-Zugang abschließen. Mitte März 2008 teilte 1&1 mir schließlich mit, dass eine außerordentliche Kündigung nicht möglich sei, schrieb mir 10 € für den DSL-Ausfall gut, und hat zeitgleich den BID beauftragt, vermeintlich aufgelaufene Gebühren einzufordern. Gleichzeitig wurde bei der Infoscore Consumer GmbH ein Eintrag über die Einleitung des Inkasso-Mahnverfahrens veranlasst. Zu Unrecht, da weder der BID noch die durch 1 & 1 eingeschaltete Rechtanwältin Maren Feyler die Plausibilität der Forderung von 1 & 1 erkennen und durchsetzen wollte. Insofern ist die Einleitung des Mahnverfahrens zu Unrecht erfolgt. Der Eintrag bei der Firma Infoscore ist zu löschen.

Meiner Ansicht nach wurde die Angelegenheit vorsätzlich verschleppt. Das hat scheinbar Methode und gipfelt in der „heimlichen Weitergabe“ von Daten, die unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit bis zum Beweis des Gegenteils nicht Preis gegeben werden oder mit Umschreibungen wie „Auftragsdatenverarbeitung“ nachgeschoben wird.

Im Übrigen verweise ich auf meinen vorangegangenen Schriftwechsel und bitte mir für die Ausfallzeit den bereits mehrfach bezifferten Schadensersatz zu erstatten. Insbesondere sind dabei Verluste durch den nicht zu betreibenden E-Bay-Shop meiner Frau zu beklagen.

Lotta continua!

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück