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Antwort zu folgender Beschwerde

Mein Vertragsbeginn zum 01.06.2009 und die Kündigung zum 31.05.2010 sind von FlexStrom schriftlich bestätigt.

Die Schlussrechnung wurde am 15. 07. 2010 erstellt. Die Restforderung von FlexStrom beträgt 118,45 €. Meine Vertragsnummer lautet: 900001103932.

Aufgrund der fehlenden Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Aktionsbonusses und des nicht vereinbarten Tarifwechsels (Preiserhöhung) in der erstellten Schlussrechnung reklamierte ich die gestellte Rechnung und bat um Korrektur. Was wiederum den FlexStrom-AGB entspricht, die in Punkt 7.3 zum Bonus lauten:

“[…] Dieser wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. […] Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam. “

Ich bitte nun erneut um Berücksichtigung des Neukundenbonusses und Erstellung einer korrekten Schlussrechnung ohne die in Ihren eigenen AGB nicht vorgesehene und nicht ordnungsgemäß bekanntgegebene (undatiertes, als Werbeflyer aufgemachtes Schreiben) Preiserhöhung. Die bei Vertragsabschluss erteilte Einzugsermächtigung von meinem Bankkonto bei der Volksbank Kirchhellen entziehe ich Ihnen hiermit. Dieses Schreiben geht Ihnen ebenfalls in Briefform zu.

Eine Vielzahl von Kunden mit unterschiedlichem Vertragsbeginn berichtet, dass von der FlexStrom nach drei bis sechs Monaten eine Preiserhöhung gefordert wird. Es handelt sich also nicht einmal um eine Preiserhöhung am Strommarkt, die an den Kunden weitergegeben werden soll, sondern um Veräppelung der Kunden.

Wieso wird die extreme Erhöhung der Grundgebühr auch durch eine Entwicklung am Strommarkt begründet (7,90 € statt 1,99 €)?

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