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Antwort zu folgender Beschwerde

Mein Sohn hat die Internetseite flirt-fever nie genutzt. Mit Schreiben vom 14.07.2010 haben wir plötzlich eine Mahnung erhalten, in der mitgeteilt wurde, dass sich sein Testabo verlängert habe und er nun 69,00 € zahlen müsste.

Mit Schreiben vom 15.07.2010 bekamen wir die gleiche Mahnung nochmals. Sollte eine Kündigung erforderlich sein, ist dies mit diesem Schreiben und sofortiger Wirkung geschehen. Einer Einzugsermächtigung wurde und wird nicht zugestimmt.

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