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Antwort zu folgender Beschwerde

Am 5. Oktober 2007 habe ich einen Telefonanschluß und eine 16000'er Internetleitung verbindlich über die Homepage von 1und1 bestellt.

Danach ist erst mal lange nichts passiert, anschließend nach ca. 4 Wochen habe ich einen Entschuldigungsbrief bekommen, mit dem Hinweis das es aufgrund der hohen Nachfrage bei den Auslieferungen zu Verzögerungen kommen kann.

Weitere 4 Wochen später ist uns der Geduldsfaden gerissen (wir sind ein Geschäftsbetrieb) und ich habe versucht die Bestellung über die 1und1 Hotline zu stornieren.

Die freundliche Dame sagte am Telefon, daß dies kein Problem darstelle, ich solle über eine bestimmte E-Mail Adresse den Vorgang erklären und kündigen. Gesagt, getan.

Daraufhin bekam ich per Mail die Antwort: Daß die Frist von 2 Wochen verstrichen wäre(in diesem Zeitraum hätte man kündigen sollen), und ich somit nicht kündigen könne.

Weitere 2 Wochen später, bekam ich dann Post mit der Aussage, das an meiner Adresse (Berlin-Mitte) ein störungsfreier Betrieb nicht möglich sei bzw. es würde an dieser Adresse nicht funktionieren und 1und1 trete zurück von der Bestellung.

Von einer anderen Person aus meinem Bekanntenkreis weis ich, das diese im September bestellt hat, und bis zum selben Zeitpunkt noch kein Telefon bzw. Internet hat (zum Zeitpunkt des Zurücktretens von 1und1 von meiner Bestellung).

So ein Geschäftsgebaren bzw. Service kannte ich bisher eigentlich nur von der Telekom. Wer ersetzt mir eigentlich jetzt den Schaden der unserem (neu gegründeten Betrieb) durch die Nichterreichbarkeit entstanden ist? 1und1 wirbt auf jeden Fall fleißig weiter für das besagte Produkt.

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