Herr Ministerpräsident,
wie es ist möglich oder wie können Sie für das Parlament und die Landesregierung erklären, dass manche Menschen und Unternehmen und die normal wie jeder Bürger Einkommen- und Umsatzsteuer bezahlen müssten, davon befreit sind?
Hier meine ich nicht die Portokasse des Herrn Zumwinkel, denn es geht um einen höheren einstelligen Millionenbetrag und pro Monat, bitte.
Ich verweise hier auf auf den Gerichtsbeschluss des FA Hannover 16 V 10089/03, AG Delmenhorst, LG Oldenburg, GStA Oldenburg und Celle und im Zusammenhang mit dem Urteil des BVerfG 2 BvR 2231/09. Diese vorgenannten Institutionen des Rechts und des Gemeinwohls haben in Beschlüssen und Urteilen bestätigt, dass Steuerhinterziehung und Rechtsbeugung der Abgabenordnung keine Straftaten sind und auch nicht verfolgt werden.
Auch Sie sind als Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages dem Beschluss Pet 02265/01/15 mit Ihrer Abgeordnetenstimme gefolgt. Hierzu liegt mir ein Schreiben des Parlaments vom 12. Januar 2006 vor, dass jeder Bürger nur einmal sich beschweren darf. Hatte die Landesregierung etwa im Jahre 2005 fahrlässig oder sogar vorsätzlich das Parlament angelogen?
Die Herren Minister Busemann und auch Möllering sahen und sehen sich nicht veranlasst, zum Schutze des Gemeinwohls und des Art. 3 Abs.1 GG in dieser Sache einzutreten bzw. tätig zu werden. Frau Bundesministerin Leutheusser - Schnarrenberger und auch der Bundesfinanzminister sowie die Richterschaft beim BFH sind in Kenntnis gesetzt worden. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sah keine Veranlassung in der Sache tätig zu werden.
Zum Schutze vor Strafverfolgung habe ich vorgesehen, meine steuerfreien Einnahmen sowie Umsätze und die sich auf den höchstrichterlichen BVerfG-Beschluss beziehen, per Anzeige in den allgemeinen Printmedien monatlich zu veröffentlichen.