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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe mein Postbank Girokonto zum 31.03.2009 gekündigt. Hätte nicht gedacht, dass die Postbank ihre ehemaligen Kunden für immer vergrault. Die angegebenen Daten sind die aus den Mails bzw. aus den Briefen.

11.12.2008 Kündigungsbestätigung der Postbank erhalten mit dem Hinweis: Wir möchten darauf hinweisen, dass Beträge, die nach der Auflösung des Kontos eingehen, direkt an den Absender zurückgeleitet werden.

31.03.2009 Tag der Kontoauflösung

01.04.2009 Auflösung Ihres Postbank Girokontos. (Unser Zeichen: Mahnwesen)

Einschließlich der ggf. noch gebuchten Zinsen und Entgelte bestand zum Zeitpunkt der Auflösung ein Sollsaldo von 26,92 EUR. Zahlbar innerhalb von zehn Tagen. Kontoauszug für den Monat fehlt, daher kann ich das nicht mal überprüfen (hatte die vorher immer online gezogen, jedoch ging der Login durch die Auflösung nicht mehr).

28.04.2009 habe ich der Postbank mitgeteilt, dass ich mich nicht anmahnen lasse und es einer Auflistung bedürfe.

28.04.2009 Inkassobüro wurde eingeschaltet.

04.05.2009 in einer längeren Email der Postbank den Sachverhalt geschildert. Darauf hingewiesen, dass man durch Zusendeng der Kontoauszüge den ganzen Vorgang abkürzen kann. Erklärt, warum ich an die Kontoauszüge nicht rankomme. Darauf hingewiesen, dass das Inkassobüro zurück zupfeipfen ist. Abschließend erklärt, dass die Nummer, wie man sie hier ablaufen lässt, nicht mit mir funktioniert.

11.05.2009 Anwalt auf Seiten der Postbank. Dieser wies im Grunde nur auf den sauberen Ablauf hin und forderte mich auf, nun 86,04 EUR zu bezahlen. Das Schreiben ignorierte ich dezent. 15.06.2009 Anwalt - Angeblich bin ich meiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen und nun sind´s 132,62 EUR.

17.06.2009 Antwort an Anwalt. Wiederholung des Sachverhalts, wie schon der Postbank am 04.05.2009 mitgeteilt, und darauf verweisen, dass ich weder die Inkasso noch die Anwaltskosten oder sonstige Entgelte anerkenne. Ich warte auf den Kontoauszug und nach Prüfung dessen werde ich das Konto dementsprechend ausgleichen. Zudem darauf verweisen, dass er sein Programm weiterführen kann in Form eines Mahnbescheids usw.

13.07.2009 Anwalt - Noch mal erinnert, dass ich bisher nicht bzw. unzureichend reagiert hätte. Zudem wollte er eine Selbstauskunft haben, die er natürlich nicht bekam. Er verwies noch darauf, dass er nach Ablauf der Frist, die Forderung titulieren lassen müsse. Da ich zuvor schon alles schrieb, was ich zu sagen hatte, ignorierte ich das Schreiben.

31.08.2009 Mahnbescheid erhalten. Wurde komplett widersprochen!

28.10.2009 Anwalt - Schreiben nach Widerspruch. Kurzform: Ich hätte ja nichts vorgetragen, was an der Rechtmäßigkeit der Forderung zweifeln lässt. Mein Widerspruch dient nur der Zahlungsverzögerung. Ich möge den Widerspruch bei Gericht zurückziehen. Auch dieses Schreiben ignorierte ich, da ich nichts neues auszusagen hatte.

28.10.2009 Postbank zur Stellungnahme aufgefordert. Auf dem gekündigten nicht mehr vorhandenen Konto sind z. B. am 01.07.2009 Gelder eingegangen. 150 EUR, die mir von meiner Anwältin überwiesen wurden (Verweis auf Kündigungsbestätigung 11.12.2008). Dazu jedoch keine Antwort erhalten.

28.12.2009 Anwalt überreichte mir Kopien der Kontoauszüge. Ich konnte den Vorgang prüfen.

30.01.2010 Antwort an Anwalt: Noch einmal den ganzen Vorfall geschildert. Darauf hingweisen, dass gemäß AGB keine gesonderte Zahlungsvereinbarung getroffen wurde und das Einschalten eines Inkassobüros zu einem Zeitpunkt geschah, indem ich mich noch nicht mal im Bezug befand. Darauf hingewiesen, dass ein Verzug erst ab dem 28.01.2010 eintritt, nämlich 30 Tage nach Erhalt der Kontoauszüge zur Prüfung. Es wurde darauf verwiesen, dass die Forderung bezahlt wurde.

Ausgeklammert wurden sämtliche künstlich produzierten Kosten wie Inkasso, Anwalt, Mahnbescheid. Zudem forderte ich den Anwalt auf, dafür Sorge zu tragen, dass mir die 150 EUR aus dem Zahlungseingang vom 01.07.2010 ausgezahlt werden. Darauf erfolgte keine Reaktion mehr.

Das lustige an der Geschichte ist, dass der Anwalt einen Mahnbescheid gegen mich erwirkte, obwohl durch die Überweisung von den 150 EUR meiner Anwältin, das Konto mehr als ausgeglichen gewesen ist. Also wer hat da geschlampt?

Das ist die letzte Aufforderung an die Postbank, die ihre eigene Geschichte hier natürlich in Kopie erhalten werden, ohne großes tumbawo zu klären. Die betreffende Kontonummer zu dieser Geschichte: 858411801 Postbank München.

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