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Antwort zu folgender Beschwerde

In meinem Fall hat der Zeitschriftenverlag EPN International GmbH, meine Unterlagen offensichtlich so gut verlegt, dass er sie selber nicht mehr wieder findet.

Mal abgesehen, von etlichem anderen berichtenswertem Gebaren mir gegenüber, über das ich gern, auf Nachfrage hin, ebenfalls im Kommentar informiere, ist mein ehemaliger Arbeitgeber nicht in der Lage oder aber nicht gewillt, mir für die Zeit meiner Beschäftigung bei Ihm, den elektronische Ausdruck meiner steuerrelevanten Einkommenszahlen zu übersenden. Da ich für die somit noch ausstehende Steuererklärung 2006, bereits eine Mahnung meines Finanzamtes (FA) bekommen habe, hatte ich seit Januar 2007 mehrfach, auf Übersendung dieses Ausdrucks, bei EPN International GmbH gedrängt. Ohne Erfolg! Die Buchhaltung und auch der Geschäftsführer persönlich, Herr Hans Müller, stellen sich trotz Einschreiben mit unterschriebenem Rückschein tot und haben die Köpfe tief im Sande vergraben.

Auch meine direkte Anfrage beim Finanzamt, ob es nicht eine Möglichkeit gäbe, mir die übermittelten Zahlen, zu deren Nennung Arbeitgeber ja übrigens auch dem FA gegenüber verpflichtet sind, unkonventionell an mich herauszugeben, damit ich auf diese Weise meine Steuern für das Kalenderjahr 2006 ordentlich erklären kann, blieb ergebnislos, da EPN International GmbH auch dem Finanzamt keine Daten für mich übermittelt hat, wohl wissend, dass das FA zunächst nicht an der Durchsetzung der gesetzlichen Regelung zur Übermittlung interessiert ist und lieber auf Steuerschätzung beim Arbeitnehmer zurückgreift.

Glücklicherweise gibt es, nach einem Gespräch mit meinem Anwalt, trotzdem eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, die Finanzverwaltungen für die Prüfung und Herausgabe der Abgaben und Daten zu interessieren. Diesen Weg muss ich nun ebenfalls einschlagen, obwohl ich die Herausgabe der steuerrelevanten Daten in diesem Umfang eigentlich gar nicht erreichen wollte. Wenn es aber nicht anders geht, dann eben mit Zwang und sehr viel Umstand für den Arbeitgeber.

Ehrlich gesagt, finde ich es aber traurig, dass ein ehemaliger Arbeitgeber sich so verhält, weil die gegenseitigen Erwartungen von beiden Seiten nicht vollumfänglich erfüllt wurden. Auch meine Motive, den Arbeitsvertrag überhaupt einzugehen, sind ebenfalls bereits nach sehr kurzer Zeit aktiv und passiv enttäuscht worden und es tut mir aufrichtig leid, dass auch ich somit nicht die nötige Motivation und die nötigen Möglichkeiten hatte, meinen Teil der gegenseitigen Abmachung 100%ig zu erfüllen, da ich unter teilweise falschen Voraussetzungen bei EPN International GmbH einen Angestelltenvertrag unterschrieben habe, was ich sehr bereue.

Solche gegenseitigen Enttäuschungen passieren und sind meiner Meinung nach kein Grund mit diesem unreifen Vorschulgebaren zu reagieren. Schade, dass man es selbst im Berufsleben nicht immer mit Erwachsenen zu tun hat.

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