In meinem Fall hat der Zeitschriftenverlag EPN International GmbH,
meine Unterlagen offensichtlich so gut verlegt, dass er sie selber
nicht mehr wieder findet.
Mal abgesehen, von etlichem anderen berichtenswertem Gebaren mir
gegenüber, über das ich gern, auf Nachfrage hin, ebenfalls
im Kommentar informiere, ist mein ehemaliger Arbeitgeber nicht in der
Lage oder aber nicht gewillt, mir für die Zeit meiner
Beschäftigung bei Ihm, den elektronische Ausdruck meiner
steuerrelevanten Einkommenszahlen zu übersenden. Da ich für
die somit noch ausstehende Steuererklärung 2006, bereits eine
Mahnung meines Finanzamtes (FA) bekommen habe, hatte ich seit Januar
2007 mehrfach, auf Übersendung dieses Ausdrucks, bei EPN
International GmbH gedrängt. Ohne Erfolg! Die Buchhaltung und
auch der Geschäftsführer persönlich, Herr Hans Müller,
stellen sich trotz Einschreiben mit unterschriebenem Rückschein
tot und haben die Köpfe tief im Sande vergraben.
Auch meine direkte Anfrage beim Finanzamt, ob es nicht eine
Möglichkeit gäbe, mir die übermittelten Zahlen, zu
deren Nennung Arbeitgeber ja übrigens auch dem FA gegenüber
verpflichtet sind, unkonventionell an mich herauszugeben, damit ich
auf diese Weise meine Steuern für das Kalenderjahr 2006
ordentlich erklären kann, blieb ergebnislos, da EPN
International GmbH auch dem Finanzamt keine Daten für mich
übermittelt hat, wohl wissend, dass das FA zunächst nicht
an der Durchsetzung der gesetzlichen Regelung zur Übermittlung
interessiert ist und lieber auf Steuerschätzung beim
Arbeitnehmer zurückgreift.
Glücklicherweise gibt es, nach einem Gespräch mit meinem
Anwalt, trotzdem eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, die
Finanzverwaltungen für die Prüfung und Herausgabe der
Abgaben und Daten zu interessieren. Diesen Weg muss ich nun ebenfalls
einschlagen, obwohl ich die Herausgabe der steuerrelevanten Daten in
diesem Umfang eigentlich gar nicht erreichen wollte. Wenn es aber
nicht anders geht, dann eben mit Zwang und sehr viel Umstand für
den Arbeitgeber.
Ehrlich gesagt, finde ich es aber traurig, dass ein ehemaliger
Arbeitgeber sich so verhält, weil die gegenseitigen Erwartungen
von beiden Seiten nicht vollumfänglich erfüllt wurden. Auch
meine Motive, den Arbeitsvertrag überhaupt einzugehen, sind
ebenfalls bereits nach sehr kurzer Zeit aktiv und passiv enttäuscht
worden und es tut mir aufrichtig leid, dass auch ich somit nicht die
nötige Motivation und die nötigen Möglichkeiten hatte,
meinen Teil der gegenseitigen Abmachung 100%ig zu erfüllen, da
ich unter teilweise falschen Voraussetzungen bei EPN International
GmbH einen Angestelltenvertrag unterschrieben habe, was ich sehr bereue.
Solche gegenseitigen Enttäuschungen passieren und sind meiner
Meinung nach kein Grund mit diesem unreifen Vorschulgebaren zu
reagieren. Schade, dass man es selbst im Berufsleben nicht immer mit
Erwachsenen zu tun hat.