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Antwort zu folgender Beschwerde

Mit einer Email vom 24.07.2010 habe ich um Auszahlung des Restguthabens für die von meiner im April verstorbenen Mutter gebeten. Angesichts des Sterbefalls wurde mir mit Antwort vom 27.07. eine unkomplizierte Abwicklung in Aussicht gestellt.

Nach nunmehr zahlreichen Nachfragen und abwiegelnden Antworten warte ich immer noch auf die Auszahlung des Restguthabens!

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