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Antwort zu folgender Beschwerde

Im Jahre 2005 kaufte ich ein Fertighaus der Firma "Bau mein Haus" Vertriebsgesellschaft mbh, 17034 Neubrandenburg. Fertigstellung war Mai 2006.

Im Zuge einer städtischen Kontrolle wurde nun festgestellt, dass die Abwasserleitung unter der Bodenplatte undicht ist. Den Schaden musste ich beseitigen lassen, Kosten 892,50.- €.

Ich musste feststellen, dass damals vor Verschütten des Abwasserkanals sowie Herstellen der Bodenplatte keine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt wurde.

Der Abwasserkanal wurde nun an dieser undichten Stelle mittels "Partliner" abgedichtet.

Die Firma "Bau mein Haus" Vertriebsgesellschaft mbH, Friedländer Weg 7, 17034 Neubrandenburg, ist nicht bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen.

Sie verweist auf die angeblich verjährte Gewährleistungspflicht, sowie im Schriftverkehr (original Wortlaut) :

"Der Dichtigkeitsnachweis ist zwar nicht erfolgt, das Bauwerk wurde aber abgenommen.

Damit tritt auch die Gewährleistung in Kraft.

Davon abgesehen, haben wir unsere Unterlagen geprüft. Aus der uns vorliegenden Baugenehmigung geht eine Pflicht zur Dichtigkeitsprüfung der Abwasserleitung nicht hervor. Die entsprechende Anlage wurde uns seinerzeit offensichtlich nicht übergeben.

Aus diesem Grund sehen wir keine Veranlassung zur Kostenübernahme."

Soweit "Bau mein Haus".

Liebes "Bau mein Haus Team". Klar unterschrieb ich die Endabnahme, da für mich klar war, dass Leitungen unter der Bodenplatte dicht sind. Ebenso, dass ich davon ausgehe, dass alle tragenden Elemente verbaut wurden.

Anscheinend wurden die Rohre zusammengesteckt und auf gut Glück gehofft, dass es dicht ist und funktioniert.

Auch In Ihren Unterlagen sehen Sie, dass damals z. B. Spachtelarbeiten vergessen wurden. Das war für mich sichtbar und konnte gerügt werden.

Ich fordere die Firma "Bau mein Haus" auf, die bereits bezahlten Kosten zu übernehmen oder eine einvernehmliche Lösung zu finden.

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