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Antwort zu folgender Beschwerde

.... gibt´s jetzt einen heissen Tipp: Düsseldorf! (Gilt übrigens für Männer auch, wie wir gleich feststellen werden)

Denn die NRW-Landeshauptstadt ist da Recht fix zugange und schleppt auch gerne mal da ab, wo es eigentlich keinen Grund dafür gibt. Sagte ich keinen Grund? Quatsch, natürlich gibt es einen Grund: Die Stadt Düsseldorf kassiert nämlich zusätzlich zu den Bußgeldern des jeweiligen Verkehrsvergehens, noch pauschal 62,00 EURO Verwaltungskosten. Grund genug also, schnell mal ein Auto an den Haken zu hängen.

Dabei ist es der Stadt Düsseldorf und deren übermotivierten Mitarbeitern des Ordnungsamtes herzlich egal, ob das Auto eine mittel- oder unmittelbare Gefahr darstellt und daher abgeschleppt werden MUSS oder ob es einfach nur falsch irgendwo steht, niemanden behindert oder gar gefährdet, obwohl es dafür auch Vorschriften in der StVO gibt.

62,00 EURO sind eben 62,00 EURO! Da wird nicht lange gefackelt: In meinem Fall lagen zwischen Aussteigen aus dem Auto und Anruf bei dem zuständigen Abschleppdienst, laut Protokoll, genau 7 Minuten. Das verwundert nicht, denn die vermeidlich netten Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite meinen Parkvorgang wohl beäugten, grüßten mich kurz darauf sogar nett und freundlich mit einem Lächeln auf dem Gesicht, als ich ebenso freundlich und unwissend, auf dem Weg zur Messe, an Ihnen vorbei lief. 62,00 EURO sind eben 62,00 EURO! Da kann man auch schon mal freundlich lächeln.

Selbstverständlich habe ich gegen die Abschleppmaßnahme und die damit verbundenen 62,00 EURO Verwaltungspauschale und die entstandenen Abschleppkosten in Höhe von 94,80 EURO aus mehrfacher Hinsicht Widerspruch eingelegt und natürlich das angebotene Bußgeld für das Parkvergehen selber, sofort bezahlt, denn das stand ja außer Frage und Diskussion.

Nun hat die Stadt Düsseldorf bezugnehmend auf meinen Widerspruch vom 01.10.2007, bis zum 06.03.2008 herum recherchiert und Mitarbeiter befragt und Protokolle gelesen und wer weiß was sonst noch. Dabei herum gekommen ist eine Erinnerung, dass ich ja schließlich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe (die ich auch niemals abgestritten hatte) und das somit die Abschleppmaßnahme berechtigt gewesen sei. In einer fadenscheinigen Begründung heißt es weiter, dass andere Verkehrsteilnehmer sich unter Umständen, durch mich hätten dazu gezwungen fühlen können, vorübergehend eine Gefahr für den Verkehr darstellen zu müssen.

Häh??? Ich meine, wie soll das gehen? Ich jedenfalls habe mich in den letzte 20 Jahren Autofahren nie von jemand anderem dazu „zwingen" lassen, eine Verkehrsgefährdung darzustellen. Mir fällt auch nicht ein, wie man mich, zumindest ohne Pistole, dazu zwingen könnte. 62,00 EURO sind eben 62,00 EURO! Da werden selbst die sonst so strukturierten Beamten und die Ordnungshüter zu kreativen Künstlern und Querdenkern.

Na ja, natürlich habe ich meinen Einspruch, schon allein aufgrund der Dreistigkeit der zwei Ordnungshüter am Tattag, weiterhin aufrecht erhalten und warte mal auf die kreative Antwort aus meiner Landeshauptstadt.

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