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Antwort zu folgender Beschwerde

In aller Kürze stelle ich euch einen unglaublichen Vorgang vor:

Am 16.05.2010 wurde mein Sohn geboren. Da ich meinem Sohn gegenüber unterhaltsverpflichtet bin, haben ich und die Mutter meines Sohnes die Höhe der zu leistenden Unterhaltszahlungen von dem Jugendamt Troisdorf ermitteln lassen.

Mit Schreiben vom 09.08.2010 forderte mich die ARGE Rhein-Sieg auf, die zur Berechnung des Unterhaltes benötigten Unterlagen und Belege einzureichen. Am 10.08.2010 erwiderte ich per E-Mail, dass die Berechnung des Unterhaltes bereits durch das Jugendamt Troisdorf erfolgt und erteilte der ARGE sämtliche für die Abschließung diesen Vorgangs benötigten Vollmachten.

Entgegen meiner Erwartungen erhielt ich auf diese E-Mail nicht nur keine Antwort, sondern vielmehr ein Erinnerungsschreiben mit Datum vom 11.11.2010 (kein Karnevalsscherz), in welchem mir mitgeteilt wurde, dass ich auf das Schreiben vom 09.08.2010 nicht reagiert hätte und daher nun am 29.11.2010 ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet werde, sofern ich nicht die geforderten Unterlagen und Belege erbringe.

Am 18. November 2010 schrieb ich eine erboste E-Mail und teilte mit, dass die Unterhaltsberechnung durch das Jugendamt Troisdorf mittlerweile abgeschlossen ist und man sich die gewünschten Unterlagen gefälligst von dort beschaffen sollte. Die bisherige einseitige E-Mail-Korrespondenz sandte ich daraufhin außerdem per Telefax an die angegebene Nummer zu. Ein Zugangsnachweis liegt vor.

Jetzt kommts: Mit Schreiben vom 24. November 2010, also bereits vor dem Ablauf der von der ARGE selbst gesetzte Frist, erhielt ich die Mitteilung, dass ein "Ermittlungsverfahren wegen Verdachts einer Ordnungswidrigkeit" eingeleitet wurde. Ich komme mir nicht nur äußerst genötigt vor, sondern habe auch das Gefühl, wie ein Verbrecher dargestellt zu werden. Diesmal sandte ich insgesamt acht Telefaxe an vier Faxnummern der ARGE, die sämtlich eingingen.

Jedenfalls habe ich mir bereits einen juristischen Beistand organisiert, der über die Vorgehensweise der ARGE lediglich lachte. Schäden habe ich nicht zu erwarten, da alles zu Lasten der ARGE gehen wird. Dennoch möchte ich den Schritt einer juristischen Klärung soweit möglich vermeiden, auch wenn ich auf der sicheren Seite stehe.

Alles, was ich möchte, ist, dass sich jemand kompetentes des Sachverhaltes annimmt, damit dieser Vorgang endlich abgeschlossen werden kann. Sofern hierbei Hinderungsgründe bestehen, welche zum momentanen Zeitpunkt nur der ARGE bekannt sein dürften, kann ich wenigstens eine Antwort auf meine Klärungsersuche erwarten!

Was empfehlt ihr mir weiter zu tun?

Viele Grüße

Jan T.

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