Wir hatten zwei Gutscheine von Citydeal für den Anbieter "Ab in den Urlaub.de" Unister GmbH erworben (je 120 Euro für eine Pauschalreise). Da wir eine Reise für die Eltern buchen wollten, habe ich vorab "Ab in den Urlaub" angeschrieben, mit der Frage, ob ich für eine Pauschalreise für zwei Personen auch zwei Gutscheine einlösen könnte. Ich erhielt auch eine Antwort, dass dies bei der Buchung von zwei Pauschalreisen möglich wäre, sofern zwei Gutscheine vorlägen und die Bedingungen erfüllt wären (Nachrichten liegen schriftlich vor).
Aufgrund vieler offener Fragen zu einer Fernreise erfolgte die Buchung telefonisch. Die Gutscheincodes wurden auch tel. gleich mit angegeben, jedoch meinte der Sachbearbeiter, es wäre nur die Einlösung eines Gutscheins möglich. Aufgrund unserer vorliegenden schriftl. Zusage hat mich dies nicht weiter irritiert und ich habe im Anschluss die Gutscheine per E-Mail zugeschickt, mit dem Hinweis auf ihre Zusage der Einlösung von zwei Gutscheinen, und mit der Bitte um Berichtigung der Unterlagen.
Nachdem Wochen nach der Reise noch keine Gutschrift erfolgte, schrieb ich Unister an, mit der Bitte um Erstattung der Gutscheine (gem. Bedingungen erfolgt die Gutschrift nach Reiseantritt). Nun kann sich Unister leider an gar keinen Gutschein mehr erinnern.
Auszug E-Mail: "Leider ist es uns nicht mehr möglich, den Gutschein nachträglich zu Ihrer Buchung einzulösen. Wie Sie sicher bereits in unseren Gutscheinbedingungen gelesen haben, muss der Wunsch auf Einlösung des Gutscheins sofort bei der Buchung vermerkt werden. Natürlich verfällt Ihr Gutscheines nicht!
Nachdem alles schriftlich vorliegt, die Gutscheine rechtens erworben wurden und die Reise nicht billig war, ist es denn wirklich notwendig, dass wird die Reiserechtschutzversicherung beanspruchen. Die Werbung von Unister hatte den gewünschten Erfolg und wir möchten den Nachlass, der versprochen wurde. Wo liegt nun eigentlich das Problem?