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Antwort zu folgender Beschwerde

Folgender Fall von wettbewerbswidrigem Verhalten und Irreführung von Verbrauchern ist mir passiert:

Am So, 16.01.11 las ich einen Newsletter von Fressnapf mit dem Titel "Preisrutsch in Deinem Fressnapf-Markt" (Versanddatum des Newsletters am 15.01.11 um 21.54 Uhr). U. a. war auch ein Hundesofa der Marke More4dogs abgebildet, das nun 99,99 EUR statt 199,99 EUR kosten sollte. Im zweiseitigen Blätterkatalog standen u. a. folgende Hinweise: "Aktuelle Angebote in Deinem Fressnapf-Markt gültig vom 17.01. bis 22.01.2011. ... Alle Angebote sind ausschließlich unverbindliche Preisempfehlungen und nur in teilnehmenden Märkten erhältlich ... Viele dieser Angebote gibt es auch im Fressnapf-Online-Shop unter www.fressnapf.de" (Quelle: Fressnapf)

Da ich als Besitzer von einem Hund und zwei Katzen oft bei Fressnapf einkaufe, weiß ich aus Erfahrung, dass die Angebote rasend schnell vergriffen sind. Daher schaute ich im Fressnapf Online Shop und war begeistert: hier gab es dieses Sofa und sogar das andere, von mir preferierte Modell - ebenfalls reduziert. Es war früh am Sonntag morgen und der Lieferstatus zeigte Gelb mit dem Zusatz "nur noch wenige Artikel vorrätig" an.

Schnell bestellte ich das "Relaxio VIP Club Sofa" (Art. Nr. 900516) und noch zwei Beutel Katzenstreu und erhielt prompt eine Bestelleingangsbestätigung. Über den Sonntag hinweg verfolgte ich den Lieferstatus des Artikels: mal waren alle Varianten ausverkauft (ich freute mich, dass ich "mein" Sofa "sicher wähnte"), mal waren einige Varianten, auch u. a. meine Farbe latte macchiato wieder begrenzt lieferbar.

Am Mo, 17.01.2011, erhielt ich eine Versandmeldung per E-Mail. Es wurde aber nur der Versand des Katzenstreus bestätigt. Es fanden sich keinerlei Informationen über den Verbleib des bestellten Sofas! Ich rief bei der Bestellhotline an (14 ct/Minute aus dem Festnetz) und erhielt die Mitteilung: "Das Sofa ist schon seit Wochen ausverkauft". Da platzte mir der Kragen! Das ist ein klarer Fall von Irreführung des Kunden! Ich bestand darauf, von Fressnapf eine schriftliche Stellungnahme zu erhalten, dies geschah auch heute ganz lapidar und standardmäßig: "... vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten. Der von Ihnen gewünschte Artikel More4Dogs Club-Lounge ist in unserem Online-Shop leider nicht mehr verfügbar. Vielleicht finden Sie in unserem reichhaltigen Angebot eine Alternative. Diesen Artikel schicken wir selbstverständlich versandkostenfrei nach - ein kurzer Anruf genügt! Schauen Sie doch einfach wieder auf www.fressnapf.de vorbei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag und sind jederzeit gerne für Sie da! ..."

Wutentbrannt rief ich am selben Abend noch vier Fressnapf-Märkte in Potsdam und Berlin an. Kein einziger Markt hat diese Sofas erhalten. Kein einziger dieser Märkte nimmt an dieser, wie ich gestern lernen konnte, "Zentralwerbung" teil. Also kann keine Rede davon sein, dass diese Produkte im Laden erhältlich sind. Ich kann es mir in bunten Bilder ausmalen, wie viele wutentbrannte Kunden gestern die Fressnapf-Märkte ohne Sofa verlassen haben müssen und wie viele Online-Kunden genauso sauer sind wie ich.

Ich frage Fressnapf:

  1. Wie kann ein Artikel, der seit Wochen ausverkauft ist, online als auch in den Märkten als lieferbar angepriesen werden?
  2. Wie kann es sein, dass dieser ausverkaufte Artikel online bestellt werden kann?
  3. Woher erhalte ich Informationen, welche Fressnapf Märkte an dieser Aktion teilnehmen? Ist das die Vertriebspolitik dieses Unternehmens, solche Schnäppchenfallen aufzustellen mit dem Ziel, der Kunde kauft noch was dazu (wie hier geschehen)?
  4. Es muss doch ein Leichtes sein, in einem Online Shop den Lieferstatus aktuell und transparent zu halten, oder?

Ich werde die Sache nicht auf sich beruhen lassen und die Rechtsprechung bestärkt mich hierin. Nachstehend nur zwei von mehreren Urteilen (Quelle www.webshoprecht.de):

LG Koblenz v. 07.02.2006: "Nach § 5 Abs. 5 UWG ist es irreführend, für eine Ware zu werben, die unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage zur Verfügung steht. Dies gilt gerade auch für einen Versandhandel im Internet. Hier erwartet der Verbraucher in der Regel, dass die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, unabhängig davon, ob der Werbende die Ware selbst vorrätig hält oder sie bei einem Dritten abrufen kann. Der Verkehr erwartet bei Angeboten im Internet, die anders als Angebote in einem Versandhauskatalog ständig aktualisiert werden können, mangels anderslautender Angaben die sofortige Verfügbarkeit der beworbenen Ware."

LG Hamburg v. 11.09.2009: "Es ist irreführend, für eine Ware zu werben, die unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten Dieser Grundsatz gilt in modifizierter Weise auch hinsichtlich der Werbung für einen Versandhandel im Internet. Hier erwartet der Verbraucher – zumindest wenn Angaben zu Lieferfristen fehlen –, dass die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, unabhängig davon, ob der Werbende die Ware selbst vorrätig hält oder sie bei einem Dritten abrufen kann."

Auch wenn eine Bestellbestätigung noch keine Annahme des Kaufvertrages darstellt, sondern erst mit Versand zustande kommt - kann ich bei der Aussage der Mitarbeiterin in der Bestellhotline: "Die Sofas sind schon seit Wochen ausverkauft", kein Verständnis mehr für die Kundenpolitik dieses Unternehmens aufbringen.

Konkurrenz belebt das Geschäft und dazu werde ich beitragen und ab sofort beim Futterhaus einkaufen. Dieser Fall wird ebenfalls an die Verbraucherzentrale Berlin-Brandenburg weitergeleitet sowie an das Kartellamt und an die Medien. Betroffene können gern Kontakt über die Kommentarfunktion mit mir aufnehmen.

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