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Antwort zu folgender Beschwerde

Mit Schreiben vom "Bochum im November 2010" Eingang am 24.11.2010 kündigt RWE Preiserhöhung für Erdgasbelieferung ab 01.01.2011 an.

Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen RWE Erdgas Pur (AGB) § 5.1 hätte dies mit einer Frist von sechs Wochen auf den Preisänderungstermin, also spätestens 20.11.2010 eingehend beim Kunden geschehen müssen.

Die am 16.12.2010 per Fax übermittelte außerordentliche Kündigung nach § 5.3 der AGB, deren Eingang bei RWE trotz entsprechender Bitte nicht bestätigt wird, wird von RWE im Zusammenhang mit einem in die Wege geleiteten Anbieterwechsel als verspätet eingegangen bezeichnet, obwohl nach § 5.3 ein 4wöchiges Sonderkündigungsrecht bestehen soll, welches durch die verspätete Ankündigung der Preiserhöhung von RWE schlichtweg ausgehebelt wird.

Das ist der richtige Weg, um Kunden an den Lieferanten zu binden, aber bestimmt nur einmal!

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