Die Kündigung der Verträge mit RWE zum Strombezug wurden mit dem 31.12.2010 sowie zum Gasbezug zum 31.1.2011 durch RWE bestätigt.
Die Zählerstände zum 31.12.2010 beziehungsweise zum 31.1.2011 wurden über die Internetseite der RWE mit geteilt.
Trotz mehrfacher Beanstandung der Schlussrechnung per Telefon (teilweise keine Bearbeitung wegen EDV-Problemen bei RWE) und Fristsetzung einer ordnungsgemäßen Abrechnung zum 11.2.2011 habe ich bis 25.2.2011 diese Schlussrechnungen nicht erhalten.
Andererseits wurden am 31.1.2011 von RWE der Betrag von € 276,50 entsprechend der nach Abschlussrechnung für 2010 festgelegten Abschlagszahlung abgebucht.
Außerdem erwarte ich die unverzügliche Zusendung einer ordnungsgemäßen Abrechnung. Leider beweist RWE damit zum wiederholten male Unzuverlässigkeiten in der Abrechnung, die regelmäßig erst nach mehrfachen Reklamationen behoben werden, mit ein Grund zur Kündigung.
Mit Schreiben vom 23.2.2011 fordert RWE nun außer dem in der bisher nicht vorgelegten Schlussrechnung die Erstattung der Kosten der Rücklastschrift.
Den Widerruf der Einzugsermächtigung zum 15.2.2011 beachtet RWE nicht und bucht erneut zum 21.2.2011 unbelegte Beträge ab.