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Antwort zu folgender Beschwerde

In vorigem Jahr habe ich im Februar 2010 einen Straßenreinigungsbescheid erhalten.

Gegen diesen habe ich Einspruch eingelegt, da ich nicht direkter Anlieger bin und die Reinigung und den Winterdienst selbst mache. Trotzt mehrmaliger Nachfrage ist dieser Einspruch immer noch nicht beantwortet.

Ich habe inzwischen den Bescheid für 2011, gegen den ich auch einen Einspruch eingelegt habe.

Es ist traurig, dass eine Behörde in einem Jahr nicht in der Lage ist, einen Einspruch zu bearbeiten.

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