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Antwort zu folgender Beschwerde

Nachdem ich bereits am 10.04.2011 meine Lage bezüglich der unberechtigt geforderten Rechnung geschildert hatte (http://de.reclabox.com/beschwerde/39027-moebel-inhofer-senden-trotz-maengel-wird-die-1-beanstandung-in-rechnung-gestellt), rief ich am 15.04.2011 nochmals bei Fr. H. vom Service-Team Möbel Inhofer an, ob die Forderung von 44,50€ nochmals überprüft wurde.

Mir wurde gesagt, dass an diesem Fall nichts "zu rütteln" sei. Auf Anfrage, ob ich den einen Vorgesetzten von ihr sprechen könne, wurde mir gesagt, dass die Einleitung des Mahnverfahrens mit der Geschäftsleitung abgesprochen sei. Zum Abschluss des Gespräches wurde mir dann in einem überheblich wirkenden Ton mitgeteilt, dass wir beim letzten Telefonat mit Rechtsbeistand gedroht hätten und dies doch machen sollten.

Mit "Service" hat diese Leistung wohl nichts zu tun. Es muss doch möglich sein, dass sich bei Möbel Inhofer jemand die Zeit nimmt, diesen Vorgang bezüglich der zwei Beanstandungen nochmals durchzuschauen, damit festgestellt werden kann, dass der erst beim zweiten Besuch behobene Mangel bereits bei der ersten Beanstandung angezeigt wurde, diese erste Beanstandung jedoch als unberechtigt eingestuft wurde und somit in Rechnung gestellt wurde.

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