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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit nun fast drei Jahren fahre ich meinen bis dahin zuverlässigen VW Touran 1.6 Conceptline, EZ 11.2007, mit dem ich rundum zufrieden gewesen bin.

Meine Finanzierung läuft jetzt nach drei Jahren aus, und ich hatte vor, mir wieder ein neuwertigen VW zu kaufen.

Mitte Februar 2011 führte ich die letzte Inspektion durch, ohne Beanstandungen. Dann, Anfang April, verspürte ich beim Fahren ein metallisches Schleifen, wenn eingekuppelt war. Der Fahrbetrieb war nicht gestört und die Gänge lassen sich weiterhin schalten.

Bei VW-Wille in Wernigerode, wo ich meinen VW im Juni 2008 als Halbjahreswagen gekauft hatte, wurde ein Getriebeschaden festgestellt. Das Differential wäre defekt und ich soll keine großen Strecken mehr fahren, weil es früher oder später ganz kaputt gehen würde.

Nach Internetrecherchen stellte ich fest, dass es wohl ein bekanntes Problem bei diesem Wagentyp sei, welches das Autohaus verneinte. Das Autohaus stellte eine Kulanzanfrage - abgelehnt. Eine Sonderanfrage mit verbundener weiteren Durchsicht und der Bitte, mein nächstes Auto wieder bei VW Wille zu kaufen - abgelehnt. Grund: Ich hätte mein Checkheft nicht gepflegt und nur die letzte Inspektion in einer Fremdwerkstatt machen lassen. Die erste Inspektion (Ölwechsel u. und Kleinigkeiten) hatte ich bei einem bekannten Kfz-Meister machen lassen.

Mir wurde vom Autohaus bestätigt, dass selbst bei der letzten Inspektion, und wenn sie bei VW selbst durchgeführt wurden wäre, der entstehende Mangel am Getriebe nicht hätte festgestellt werden können. Zudem kann es meiner Meinung nicht sein, dass bei einem qualitativ hochwertigen Auto solch ein Problem nicht auftreten sollte. Und wenn das Problem bekannt ist, sollte VW Kulanz sein trotz Ablauf der Garantie und vom Schaden unabhängige Inspektionen, gewährt werden.

Mein Auto ist gepflegt, wurde regelmäßig gewartet, so dass ich mir eine unsachgemäßere Behandlung persönlich nicht vorwerfen brauche.

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