26.06.2010 Kündigung Teldafax Gasversorgung
28.06.2010 Bestätigung von Teldafax, Vertrag zum 26.06.2010 abgemeldet
14.12.2010 Endlich Schlussrechnung von Teldafax erhalten. Guthaben 492 €. Aus Kulanz Gründen für die Verspätung hat Teldafax das Guthaben mit 8,60 € verzinst.
24.02.2011 Nach mehreren Anschreiben immer noch kein Geldeingang. Wir stellen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides.
30.03.2011 Hurra, Geldeingang von Teldafax. Zu spät gefreut. Teldafax überweist nur die 23 € Kosten des Mahnbescheids.
11.04.2011 Eingang Vollstreckungsbescheid. Dieser Bescheid wurde Teldafax am 6.04.2011 zugestellt
Da ich den "Erlass eines Mahnbescheides" online eingereicht habe, und nun nicht mehr weiß, wie jetzt vor zugehen ist, "Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung müssen Sie selbst einleiten. Zuständig ist nicht, sondern das für den Sitz des Antraggegners zuständige."
Außerdem hat Teldafax ja bereits die 23 € überwiesen. (Muss ich deshalb jetzt einen neuen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen? Die Forderung entspricht ja nicht mehr der des Vollstreckungsbescheids,) Muss ich wohl jetzt doch einen Anwalt aufsuchen.
Der Titel des Vollstreckungsbescheids unterliegt wohl gemäß $ 197 I Nr.4 BGB einer Verjährungsfrist von 30 Jahren.